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Zu der Rechtsgrundlage für Massenscreenings und DNAAnalysen. Das ist eine sehr aktuelle Diskussion vor dem Hintergrund dessen, was die Bundesregierung vor wenigen Tagen vorgelegt hat. Es wird Sie nicht erstaunen – ich sage das angesichts eines durchaus schwierigen und verantwortungsvollen Abwägungsprozesses innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, aber auch innerhalb unserer eigenen Reihen –, wenn ich erkläre, dass das, was jetzt vorgelegt worden ist, unserer Meinung nach im Hinblick auf den Datenschutz ein ausgewogener Vorschlag ist, der weit genug geht. Das gilt auch für die Einschränkung des Richtervorbehaltes.

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Sehr verehrter Herr Prof. Ronellenfitsch, alles in allem möchte ich noch einmal sagen: Es ist richtig und gut, dass wir in Hessen einen so starken Datenschutz haben. Ich sage es hier und werde es immer wieder sagen, es wäre noch viel besser, wenn Ihr Haus – und Sie als Daten

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schutzbeauftragter – auch die Aufsicht über den privaten Datenschutz haben könnten.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag ist es nicht bange um den Datenschutz im Lande Hessen. Die Bemerkungen, die der Tätigkeitsbericht enthält, aber auch die Antworten – der Kollege Al-Wazir hat bereits darauf hingewiesen –,die die Landesregierung gegeben hat, machen deutlich, dass wir keine immensen und keine richtig schlimmen Verstöße gegen die Datenschutzregeln in unserem Land haben. Das war einmal anders; aber das ist nicht erst seit zwei oder drei Jahren so. Vielmehr ist das bestimmt seit einem Jahrzehnt so.

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Das heißt, das unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also die Beamten und die Angestellten des Landes Hessen,verstanden haben,dass der Datenschutz ein wichtiges Recht der Bürger ist, an das es sich zu halten gilt. Über Verstöße, wie sie Anfang und Mitte der Achtzigerjahre vorkamen, müssen wir heute nicht mehr diskutieren.

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Uns Liberalen in diesem Hause ist es auch nicht bange um den Datenschutz in diesem Lande, weil wir wissen, dass Hessen bei der Datenschutzarbeit immer vorne gewesen ist. Wir sind das erste Land, das einen Datenschutzbeauftragten sozusagen organisiert hat. Hessen hat als erstes Land – ich glaube, es war 1970 oder 1971 – ein Datenschutzgesetz auf den Weg gebracht.Wir haben dieses Gesetz immer weiter fortgeschrieben.

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Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Der Datenschutz hat in Hessen traditionell einen hohen Rang. Dieser Rang ist gewährt. Wir haben in Hessen keinerlei bemerkenswerte Missstände. Dafür bin ich dankbar. Das ist etwas, worauf wir gemeinsam stolz sein können.

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Meine Damen, meine Herren, letzte Bemerkung. Der Datenschutz wird hier im Hause immer als ein besonders wichtiger Sachverhalt gewürdigt.Dafür bedanke ich mich. Er wird auch ein wichtiger Sachverhalt bleiben. Herr Kollege Siebel, Sie haben wie andere auch angesprochen – Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch genauso –, dass wir für die Frage moderner Technologie und der Einführung moderner Technologie in die Landesverwaltung natürlich die Frage des Datenschutzes nicht nur gering schätzen, sondern dass wir sie im Einklang mit diesen Dingen lösen wollen.

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Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem 32. Tätigkeitsberichts des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/2131), hierzu die Stellungnahme der Landesregierung betreffend 32. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/3649) sowie die Vorlage der Landesregierung betreffend den 17. Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 16/3650).

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Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sind ein Land, das immer sehr aktive und – ich möchte einmal sagen – ihrer Zeit vorauseilende Datenschutzbeauftragte hatte. Das war Prof. Simitis, der den Datenschutz in seiner Art für mich erlebbar gemacht hat, seit ich mich hier mit Innenpolitik beschäftige,in den Achtziger-,Neunzigerjahren. Das war auf der anderen Seite aber auch der vorige Datenschutzbeauftragte Herr Prof. von Zezschwitz, und das ist der jetzige Datenschutzbeauftragte Prof. Ronellenfitsch. Den Kollegen Hamm will ich in dieser Reihe überhaupt nicht vergessen. Der kam von einer ganz anderen Seite her und hat uns vier Jahre lang in der Datenschutzarbeit weitergeführt. Er kam nicht aus der Gilde der Professoren und derjenigen,die per se etwas mit Behörden zu tun haben, sondern er kam von der Kundenseite her – als Anwalt, als Strafverteidiger.

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Aus diesem Gesetz resultieren weitere Ausführungsbestimmungen, notwendige Kontrollen, Verunsicherungen, wie sie hier z. B. zwischen Vermietern und Mietern auftreten, sowie Fragen der Überwachung. Wer stellt fest, dass dieser Feuermelder, der dann gesetzliche Pflicht in jedem Zimmer ist, auch regelmäßig geprüft wird? Wer überprüft diese regelmäßige Prüfung? Wie sieht das Ganze im Versicherungsfall aus? – Ich will die Argumente im Einzelnen nicht wiederholen. Ich muss hier gar niemanden angucken; das würde ich natürlich auch nicht machen, obwohl das nicht dem Datenschutz unterliegt. Herr Kollege Reif, Sie brauchen da überhaupt keine Angst zu haben, auch andere nicht. Aber bei der großen Mehrheit, die es gibt, wenn man nach der Zahl der Fraktionen geht, könnte hier eigentlich jeder einmal nach seinem eigenen Gewissen abstimmen.

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Die Fraktion der AfD möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.

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Wer einer Überweisung der Drucksache 21/3016 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die

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Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.

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Wer möchte dem Antrag auf Überweisung der Drucksache 21/2690 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz folgen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

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Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 21/3176 ein CDU-Antrag vor. Diesen möchten SPD und GRÜNE an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.

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SPD und GRÜNE möchten diese Drucksache nachträglich an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.

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Wer möchte so verfahren? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist diese Drucksache nachträglich an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überwiesen worden.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. März 2012 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Entschließung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Fünfzehnten Rundfunkände rungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Datenschutz bei der Erhebung von Rund funkgebühren – Drucksachen 15/873, 15/1690

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Das Schreiben an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Prüfung der Befragung ging Ende März an das Haus des Herrn Dr. Hasse und am

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Die Forderung, den Handel mit Daten ganz zu verbieten, hält selbst der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für unangemessen. Zwischen dem Interesse der Wirtschaft an der Verfügbarkeit und Verwertung bestimmter Daten einerseits und der Berücksichtigung des Datenschutzes andererseits ist ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.

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Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Innenminister angesprochen hat, wie wichtig ihm die Sensibilität für Datenschutz ist und dass sich sehr viele Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale Niedersachsen gewandt haben, weil sie durch verschiedene Firmen in halblegales Glücksspiel und falsche Verträge getrieben worden sind, möchte ich fragen, warum Sie die Verbraucherzentrale Niedersachsen finanziell geschwächt haben.

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Gehaltslisten, die unter den Datenschutz fallen, wurden veröffentlicht, um politisch unliebsame Kritiker zu diskreditieren, zu disziplinieren

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Wir müssten vielleicht von allen Ministerien die Ergebnisse von Datenschutz-Audits einsehen können, um das zu beurteilen. Wie sehen denn die Datenschutzprozesse in den Ministerien aus? Wir sollten auch fordern, dass alle Ministerien durchgehend zumindest ein Zertifikat nach ISO 27001 mit der Formulierung konkreter und angemessener Forderungen und Zielsetzungen zur Informationssicherheit vorweisen können.

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Selbstverständlich ist für mich dabei, dass der Datenschutz gewährleistet wird. Das heißt, dass die Bewerbungsunterlagen nicht offengelegt, sondern entsprechend vertraulich behandelt werden. Somit muss niemand befürchten oder Angst haben, dass Personen bloßgestellt oder „verbrannt“ werden können. Das ist nicht unsere Absicht. Vielmehr stellt

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Mit dem Verfahren, das die PIRATEN in ihrem Antrag vorgeschlagen haben, produzieren wir möglicherweise eine ganze Reihe von Bewerbungen, verhindern aber möglicherweise auch von vornherein, dass sich eben diese bestimmten exzellenten Kandidaten überhaupt bewerben und sich in dieses Verfahren begeben, weil Sie zwar gesagt haben, Sie wollen Datenschutz sichern, aber Sie wollen trotzdem eine öffentliche Anhörung durchführen, und dann ist es eben mit Vertraulichkeit vorbei.

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Zunächst weise ich noch einmal darauf hin, dass der Stellenbestand beim Datenschutzbeauftragten seit 1995 unverändert ist. Die Landesregierung hat in allen anderen Bereichen bis auf Bildung und innere Sicherheit eine Reduzierung vorgenommen. Insofern haben wir beim Datenschutz einen Schwerpunkt gesetzt und gesagt, hier müsse die Größenordnung auf jeden Fall unverändert bleiben. Es ist besonders wichtig, dass im nicht öffentlichen Bereich Aufklärung betrieben wird, indem z. B. Seminare stattfinden. Dies ist vom Landesdatenschutzbeauftragten organisiert worden. In der Zeit, als dieser Bereich im Innenministerium angesiedelt war, ist dies auch von uns organisiert worden. Es war uns immer wichtig, zu vermitteln, dass die Musik, wie es vom Bundesdatenschutzbeauftragten formuliert wurde, gerade im nicht öffentlichen Bereich spielt. Deshalb ist hierauf schon in der Vergangenheit ein Schwerpunkt gesetzt worden. Nach den Erkenntnissen, die wir jetzt haben,

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Verabredungen zu Straftaten oder zu terroristischen Anschlägen in sozialen Medien oder mithilfe von sogenannten Messengerdiensten werden intensiv geführt. Wir müssen die Anbieter zur langfristigen Speicherung von Verkehrsdaten verpflichten. Dabei hat der Datenschutz im Interesse der Allgemeinheit zurückzutreten.

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Nun kommt vonseiten der CSU-Fraktion wahrscheinlich der Einwand, dass der Datenschutz tangiert sei. Hierzu ist zu sagen, dass diese Frage wohl nicht mehr so relevant ist, nachdem die Medien schon öffentlich darüber berichtet haben. Falls es sich um Fälle von besonderer Schwere oder Tragik handelt, kann dem Landtag auch ein nicht öffentlicher Bericht zugeleitet werden. Diese Sensibilität ist bei uns durchaus vorhanden.

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Es ging in der Pressemitteilung – Sie haben das zitiert – ein Stück weit um das, was Sie vorhaben. Sie haben nämlich vor, in einem Fach alles zu vermitteln: Konsum, Medienkompetenz, Datenschutz, Ernährung und Gesundheit. – Das sind alles wichtige Themen. Dazu kommt ein Stück weit als Anhängsel auch noch ökonomische Bildung.

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Lassen Sie mich zu den Anträgen kommen. Ich finde es von der CDU schon fast Chuzpe, diesen Antrag aufrechtzuerhalten, wenn ich ehrlich bin. Schon am Tag, als Sie ihn gestellt haben, wurde im Wirtschaftsausschuss angekündigt: Es wird veröffentlicht. – Eine große Zahl ist jetzt schon, eine Woche später, veröffentlicht. – Es ist im Ausschuss angekündigt, was weiter veröffentlicht wird. Es ist deutlich gemacht worden, dass es bei einer kleinen Anzahl von Stellungnahmen Fragen zum Datenschutz gibt, weil es aus Unternehmen kommt, die zu klären sind.