Die Antwort zu Frage 3: Getrennt nach Polizeivollzugsdienst und Verwaltung stellen sich die Beförderungsquoten wie folgt dar: in der Landespolizei im Jahr 2018 im Polizeivollzugsdienst 10,60 Prozent, in der Verwaltung 11,26 Prozent, im Jahr 2019 im Polizeivollzugsdienst 8,88 Prozent, in der Verwaltung 9,40 Prozent; im Landeskriminalamt im Jahr 2018 8,73 Prozent, in der Verwaltung 5,55 Prozent, im Jahr 2019 Polizeivollzugsdienst 13,76 Prozent, in der Verwaltung 10,81 Prozent; in den Bildungseinrichtungen im Jahr 2018 im Polizeivollzugsdienst 10,89 Prozent, in der Verwaltung 8,33 Prozent, im Jahr 2019 im Polizeivollzugsdienst 10,83 Prozent und in der Verwaltung 4,17 Prozent. Im Thüringer Innenministerium ist nur der Polizeivollzugsdienst betroffen. Im Jahr 2018 waren das 7,5 Prozent und im Jahr 2019 7,32 Prozent, macht gesamt im Jahr 2018 10,45 Prozent im Polizeivollzugsdienst, in der Verwaltung 10,30 Prozent, im Jahr 2019 Polizeivollzugsdienst 9,28 Prozent und Verwaltung 9,15 Prozent.
Die Koalition legt Ihnen heute ein Papier vor, mit dem wir unsere Position darlegen, wie eine moderne Verwaltung, wie eine Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im 21. Jahrhundert aussehen soll. Lassen Sie mich zunächst grundsätzlich sagen, es geht, denke ich, sehr stark darum, dass wir den Blickwickel, von dem aus wir Verwaltungen betrachten, definieren. Wir müssen lernen, als Politiker Verwaltungen aus der Sicht des Nutzers zu betrachten, der als Kunde, wie man teilweise in der Verwaltungsreformdiskussion formuliert, zur Verwaltung kommt. Nicht der Blick aus der Verwaltung heraus ist der entscheidende, sondern der Blick in die Verwaltung hinein. Das bezieht sich auf den Kunden der Verwaltung und das bezieht sich auf den Auftraggeber von Verwaltung. Auftraggeber ist die Gesamtgesellschaft.
Wenn man sagt, wir wollen eine schlanke und moderne Verwaltung, dann muss man den Mut haben zu sagen, wo die Verwaltung in Bremen alt und fett ist! Wenn es keine alte und fette Verwaltung gibt, ist es nicht notwendig, über eine schlanke und moderne Verwaltung zu philosophieren. Nach meiner Kenntnis der Sachlage, so wie ich es in den letzten zwei Jahren kennengelernt habe, ist es so, dass wir an ganz vielen Stellen nicht nur eine schlanke und moderne Verwaltung haben, sondern wir haben eine Verwaltung, die ungeheuer große Probleme hat, den ihr übertragenen Aufgaben mit vorhandenem Personal nachzukommen. Das ist Realität in diesem Land, das schafft man auch nicht mit einer Strukturreform. Da muss man sagen, an welchen Stellen das nicht der Fall ist. Das führt sogar zu der absurden Situation, dass wir an einer Stelle, wo wir auch für Bremen Mehreinnahmen generieren könnten, nämlich bei der Großbetriebsprüfung, im Finanzamt deutlich unterbesetzt sind, damit andere laufende Abgaben überhaupt erledigt werden können. Wenn Sie also Strukturreformen sagen und moderne Verwaltung, müssen Sie sagen, wo sie nicht modern und wo sie fett ist.
Da sagt uns nun die Verwaltung, die Abgeordneten können uns vertrauen. Die Verwaltung hat schon Recht, die Verwaltung sagt ihnen jetzt hier, dass das Projekt dem Bebauungsplan entspricht. Als ich dann fragte: Könnten sie mir vielleicht einmal das Projekt zeigen, denn meine Aufgabe als Abgeordnete ist es doch, die Verwaltung zu kontrollieren und nicht ihnen blindlings zu glauben und abzustimmen? Von der SPD und PDS kam der Vorschlag: Wir wollen eine Protokollnotiz – Sie sehen sie hier auf der Beschlussempfehlung. Wir wollen eine Protokollnotiz, dass wir mit dieser Planreife nicht den Bebauungsplan beschließen, was vollkommen außerhalb der Diskussion steht. Mich regt so auf, dass es genau das ist, was die Verwaltung möchte: Die Abgeordneten sollen sie nicht kontrollieren, sondern sie sollen nur Ja und Amen zu dem sagen, was die Verwaltung macht. Dafür werden wir aber nicht bezahlt. Wir werden dafür bezahlt, dass wir die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren haben, und das haben wir zu tun.
Deswegen, lieber Herr Mohring, habe ich auch gern zu dem CDU-Debatten-Format meinen Beitrag geleistet. Ich bedanke mich ausdrücklich, dass ich eingeladen war, diese Debatte dort führen zu können. In einem Punkt, glaube ich, sind wir gar nicht weit auseinander. Wir haben Verwaltungsreformbedarf und wir haben kommunalen Reformbedarf beides. Ich habe jetzt von der CDU-Fraktion gelesen, dass man das nebeneinander tun soll, aber das eine mit dem anderen nicht verbinden sollte. Da, glaube ich, sind wir dann wieder auseinander, weil ich glaube, dass wir erst den Orientierungsrahmen politisch klären müssen, wollen wir eine zweistufige Verwaltung oder eine dreistufige. Wollen wir die Verwaltung neu sortieren und folgen dann der Verwaltungsreform auf der kommunalen Ebene, dann ist nämlich die Frage, welche Städte und Gemeinden und welche Regionen sollen in Zukunft welche Aufgaben übernehmen. Damit sind wir bei einem Hauptpunkt der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir stehen nach wie vor vor einem Entwicklungsprozess, bei dem, ich glaube, 16.000 Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen, ganz normal ausscheiden - Sie nicken - also die Zahl in der Größenordnung. Jeder vierte Stelleninhaber scheidet aus Verrentungsgründen aus. Das heißt, wir könnten sozial verträglich den größten Reformansatz dieses Landes endlich auf den Weg bringen, wenn wir den Mut und die Kraft hätten, dafür die Weichen zu stellen. Deswegen hilft es nicht, eine Verwaltung A noch mal so zu strukturieren, die Verwaltung B noch mal so zu strukturieren. Da hat ja die Arbeitsgruppe in der Staatskanzlei jetzt ein wissenschaftliches Gutachten - so habe ich es in der Zeitung gelesen - vorgelegt bekommen, in dem genau auf die Frage der Einräumigkeit der Verwaltung hingewiesen wird, und zwar als großer Mangel. Da muss man nicht immer auf die Broschüre der LINKEN zurückgreifen. Jetzt haben Sie es auch noch mal amtlich von einer Universität oder Fachhochschule bescheinigt bekommen. Da ist also die Frage Reform der Schulämter oder Schulverwaltungsämter oder Eich- und Vermessungsämter oder ich weiß nicht was. Dass diese endlich aufeinander abgestimmt sein müssen, dass man im Endeffekt auf einen Verwaltungsraum kommt, dass in einer Region alle Strukturen, die notwendig sind, einmal vorhanden sind und nicht zweimal und nicht übergreifend und ein bisschen hier und ein bisschen da und der Altkreis A und der Altkreis B. Wir reden immerhin von 80 Prozent der Aufgaben, die übertragener Wirkungsbereich sind. Das heißt, das Geld, über das wir reden, kommt alles aus dem Landeshaushalt. Das heißt, das Landesparlament müsste dann mal die Kraft haben, nicht nur über eine neue Methodik des Kommunalen Finanzausgleichs zu reden, sondern über die Systematik, wo soll in Zukunft welche öffentliche Verwaltung abgebildet werden. Das wäre ein mutiger Schritt. Das wäre ein klarer Schritt.
dem nicht durch die fortwährenden Bezüge auf Amtsgeheimnisse ein Riegel vorgeschoben werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger treten damit als um das Wohl der Allgemeinheit besorgte Kontrolleure der Verwaltung auf. In diesem Sinne hat auch ein russischer Spezialist im Informationsrecht formuliert - Zitat: "Der Sonnenschein der informierten Gesellschaft kann sowohl den Rost der Korruption als auch den Schimmel der Inkompetenz in der Tätigkeit der Staatsmacht wirkungsvoll bekämpfen." Aber es ist auch zu sagen, dem Kontrollgedanken liegt ein Bild der staatlichen Verwaltung zugrunde, das auch in Thüringen im Wandel ist. Nicht überall begegnet den Bürgerinnen und Bürgern eine traditionelle hoheitliche Verwaltung im Stil einer preußischen Obrigkeitsverwaltung, die, mit Herrschaftswissen ausgestattet, den Bürger als Untertan wahrnimmt. Es gibt auch in Thüringen moderne Verwaltungsstrukuren, die dem Bürger als Servicestrukturen gegenüberstehen oder Experimente mit E-Goverment und das begrüßen wir. Die Modernisierung von Verwaltungsstrukturen muss aber nicht nur formal Servicegesichtspunkte berücksichtigen, sie muss auch mit einer realen Demokratisierung einhergehen, die die hoheitlichen Befugnisse der Verwaltung nicht lediglich nur verschleiert. Eine demokratisierte und transparente Verwaltung ist ein Service für den Bürger. Die Regierung hat bei der Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung der Bürger ebenso wie bei der Sicherstellung des Akten- und Informationszugangs genau diese Servicefunktion. Herrin der Daten sind dann nicht mehr die Regierung oder eine Behörde, sondern es sind die Bürgerinnen und Bürger. Der Servicecharakter der Verwaltung kann ja auch ein Vorteil sein gegenüber privaten Auftragnehmern als Konkurrenten. Auf den Servicecharakter wird im vorliegenden Gesetzentwurf in § 4 Abs. 6 auch vorsichtig verwiesen. Wir meinen, das kann durchaus deutlicher als Hinweis an die Behörden gestaltet werden, entspechend
Aber jetzt zum Thema: Deutschland befindet sich in der tiefsten Strukturkrise seit 1949. Deutschland liegt am Ende in Europa beim Wachstum und beim Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Zugleich ist Deutschland Spitze bei den Unternehmenspleiten, der Staatsverschuldung. Es ist also ein Sanierungsfall, ich hatte es vorhin schon mal gesagt. Dabei sind die Herausforderungen an Deutschland vielfach formuliert: der globale Modernisierungsdruck mit der weltweiten Mobilität von Kapital und Know-how, der globale Wettbewerbsdruck im Übergang zur Informations- und Dienstleistungsgesellschaft, die demographische Entwicklung und deren Folge für das soziale Gleichgewicht und die Sozialsysteme. Europäisierung und Globalisierung heißt nicht nur Wettbewerb und Konkurrenz der Unternehmen, sondern auch Wettbewerb und Konkurrenz der Staaten und der Verwaltungen. In Thüringen setzen wir auf Investitionen in die Zukunft, Unternehmergeist und neue Arbeitsplätze. Daher sind wir trotz aller Probleme in einer vergleichsweise guten Ausgangslage, Herr Minister Reinholz hat dies bereits vorgetragen. Zu diesen Erfolgen hat auch die Thüringer Verwaltung maßgeblich beigetragen. Die Verwaltung in Thüringen hat eine hohe Qualität. Dies ist umso mehr zu würdigen, als sie eine junge Verwaltung ist. Dessen ungeachtet, teilen wir in einer Reihe von Fragen die Auffassung der Wirtschaft, dass Abläufe optimiert und Personal besser geschult werden sollte. Deshalb will ich betonen, wir in der politischen Verantwortung dürfen uns nicht entlasten, indem wir nur die Verwaltung kritisieren. Das wäre zu billig. Gesetzgeber und Regierung geben vor, was Verwaltung auszuführen hat. Es ist also die Verantwortung der Politik, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Unsere Maßnahmen für einen schlanken effizienten Staat und für mehr Serviceorientierung bedeuten deshalb weder eine Fundamentalkritik noch ein Kahlschlag der Verwaltung. Die Forderung nach Deregulierung und Bürokratieabbau ist seit langem ebenso berechtigt wie populär. Der Weg von der Erkenntnis zur tatsächlichen Umsetzung erweist sich allerdings gerade bei diesem Thema als außerordentlich schwierig. Schließlich können für jede Vorschrift, die infrage gestellt wird, plausible Argumente angeführt werden, mit denen die Einführung eben dieser Vorschrift einmal begründet wurde. Entsprechend regt sich bei beinahe jedem konstruktiven Deregulierungsschritt massiver Protest dahin gehend, dass mit dieser Abschaffung der jeweiligen Vorschrift schützenswerte Interessen beschnitten werden.
Bürokratieabbau umfasst aber noch sehr viel mehr, das haben Sie ja gar nicht erfasst, was es alles bedeutet. Bürokratieabbau bedeutet Bürger- und Kundenfreundlichkeit, bessere Organisation, Bürokratieabbau bedeutet, dass wir einen Wandel vollziehen von dieser früheren Obrigkeitsverwaltung, von dieser Macht der Verwaltung, denn das bedeutet ja Bürokratie, dass wir davon wegkommen, und dahin, dass wir für die Bürger etwas tun wollen. Was hat sich denn da in den vergangenen Jahren gewandelt? Enormes hat sich gewandelt, und Sie können nicht immer nur Abbau verlangen, sondern Sie müssen auch einmal bedenken, was Sie auch erbringen müssen. Es geht ja auch darum, ganz viel Transparenz zu schaffen. Wir müssen alles überprüfbar machen. Sämtliche Bescheide, sämtliche Handlungen der Verwaltung sind überprüfbar durch sämtliche Gerichte bis zum EuGH, das kennen wir gut, also bedarf es auch einer guten Bürokratie, um das nachvollziehbar und gerichtsfest zu machen. Man kann nicht immer sagen, es ist alles überflüssig. Was da auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet haben! Überlegen Sie einmal, was alles stattgefunden hat! Wann sind eigentlich die PC in der öffentlichen Verwaltung eingeführt worden? Das ist gerade einmal 1990 so richtig flächendeckend gewesen. So lange ist das gar nicht her. Wir mussten in der Verwaltung dafür sorgen, dass alles Verwaltungshandeln auf Datenbanken umgestellt wird, dass Recherchen gemacht werden. Das war nicht so ohne. Zeitgleich, vielleicht können Sie sich erinnern, haben wir massiv Personal in der öffentlichen Verwaltung abgebaut. Ich finde, das ist ein enormer Sprung. Wir haben von der Kameralistik zur Doppik gewechselt, weil wir auch Haushaltspläne und Haushaltsführung transparent und nachvollziehbar für alle machen wollten. Das haben Sie alles nicht erwähnt, haben Sie alles vergessen, kennen Sie wahrscheinlich auch nicht. Das darf man Ihnen auch nicht nachsehen, wahrscheinlich kennen Sie sich im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht aus.
Über diese Dinge muss man einfach reden, da muss man einfach sehen, wer für solche Dinge Verantwortung trägt. Insoweit, meine Damen und Herren: Wenn das heute der Beginn Ihres Wahlkampfs war – bitte gern, Herr Mohring. Aber wenn in diesem Wahlkampf die Verwaltung von Ihnen beleidigt wird – Ihre Verwaltung –, indem Sie sagen, jetzt ist auf einmal die öffentliche Verwaltung unsere Verwaltung, die die Anträge nicht abarbeitet, damit Heike Taubert hinterher Mehreinnahmen im Haushalt behält. Wie unverschämt ist eigentlich eine solche Denkfigur, dass diese Verwaltung jetzt unsere Verwaltung sei?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei manchem Reden über Verwaltung, deren Struktur, deren Leistungen und deren Reform wird man oft den Eindruck nicht los, das Denken und Reden hat in der Verwaltung seinen eigenen Zweck. Bürgerinnen und Bürger bekommen sehr oft praktisch demonstriert, dass Verwaltungsvertreter dem Irrglauben an- oder nachhängen, die Bürger seien für die Verwaltung da. Ernsthafte Reform muss aber dafür sorgen, dass die Verwaltung wieder für den Bürger da ist. Also reden wir im Zusammenhang mit all den hier vorliegenden Gesetzentwürfen und den Anträgen auch darüber, was, wie geschehen muss, damit Verwaltung für den Bürger funktioniert und nicht um ihrer selbst willen. Der Zusammenhang bei Bürgerbeauftragtem und Petitionsausschuss liegt auf der Hand, auch wenn er nicht sofort auffällt. Zum einen brauchen beide Institutionen in mehr oder weniger großem Umfang eine Strukturreform, zum anderen gehört es zu den Aufgaben der beiden Institute, den Bürgern zur Seite zu stehen, die mit der Verwaltung und ihrem Handeln unzufrieden sind.
Dadurch, dass es eine strikte Trennung der Aufgabenbereiche geben soll, kann und soll sich der Bürgerbeauftragte mit seiner eigentlichen Aufgabe befassen, die in § 1 unseres Gesetzentwurfs festgelegt ist und ich zitiere ihn noch einmal: „Der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen.“ Das soll er nicht als Speerspitze der Bürger gegen die Verwaltung tun, nein, er soll einerseits darauf hinwirken, dass Verfahren der Verwaltung im Rahmen der bestehenden Gesetze möglichst bürgernah erfolgen, andererseits soll er die Bürger dahin gehend beraten und ein Stück weit auch aufklären, dass die Arbeit der Verwaltung nicht nur den Interessen des Einzelnen dient, sondern stets auch und vor allem die Interessen der Allgemeinheit im Blick hat. Zudem hat der Bürgerbeauftragte nach dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zum einen weiterhin ein Selbstaufgriffsrecht. Seine Befugnisse wurden erweitert und denen des Petitionsausschusses angeglichen, um zwei verschiedene und gleichberechtigte Instanzen zu schaffen, die sich den Angelegenheiten der Thüringerinnen und Thüringer widmen. Genau dieses Verständnis des Miteinanders von Bürgern und Verwaltung unterscheidet unseren Gesetzentwurf von dem der Linkspartei.PDS.
Die Frage im Zusammenhang auch mit Fragebögen, die wir gesehen haben, die vielleicht zu diskutieren wäre: Schreibt Verwaltung in solchen Fragebögen einfach nur auf, was bisher geleistet worden ist, oder denkt Verwaltung in zunehmendem Maße darüber nach, zwei Faktoren in die Diskussion zu bringen: Wissen zu vermitteln, wozu Verwaltung überhaupt in der Lage ist, um einen bestimmten Bedarf zu entwickeln? Und: Nutzt Verwaltung diese Befragung, dieses Kunden-Monitoring auch in zunehmendem Maße dazu, neue Leistungsangebote aus der Verwaltung selbst heraus zu entwickeln, um damit auch Bürgerinteresse weiterzuentwickeln, und ich sage auch, um damit auch Arbeitsplätze in der Berliner Verwaltung längerfristig zu sichern?
Herr Wiegard, den Vogel schießen Sie ab, wenn Sie - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Finanzplan, Seite 58 - eine „deregulierte schlanke Verwaltung“ anstreben. Eine deregulierte, schlanke Verwaltung? Was soll das, bitte schön, sein? Verwaltung ist da, um zu regulieren und nicht um zu deregulieren. Wenn die Verwaltung dereguliert wird, so ist das keine Verwaltung, sondern ein Minimalstaat mit freier Wirtschaft, und das bedeutet für die Mehrheit der Bevölkerung einen erbärmlich niedrigen Lebensstandard. Akzeptieren Sie doch einmal: In Schleswig-Holstein arbeitet die Verwaltung effektiv und trotz aller Nackenschläge der Vergangenheit vonseiten der Politik - Stichwort Weihnachtsgeld, Stichwort Arbeitsverdichtung auch immer noch motiviert.
Die Herausforderungen noch mal auf ein paar Punkte gebracht: Digitalisierung, Fachkräftebedarf, demografischer Wandel, veränderte Verbraucherinnen- und Verbrauchererwartung und die Herausforderung des Hase-und-Igel-Wettbewerbs, vor dem die öffentliche Verwaltung häufig steht, indem die Unternehmen sich mit der Verwaltung ein Haseund-Igel-Spiel liefern, bei dem die Verwaltung zum Teil hinterherläuft, während Unternehmen und dann eben zum Teil auch schwarze Schafe in der Unternehmenslandschaft rufen: „Ick bün al hier!“, und hier die Verwaltung auch wettbewerbsfähig zu machen, um darauf reagieren zu können, dass auch die Unternehmensverbände die Garantie haben, dass die, die ehrlich ihre Arbeit als Unternehmen hier im Freistaat Thüringen machen, auch die öffentliche Verwaltung als Partner haben, wenn es darum geht, schwarze Schafe zu überführen. Das ist nicht nur eine reine Frage des Verbraucherinteresses, sondern es ist auch eine Frage von Wettbewerbsgleichheit in der Unternehmenslandschaft. Auch dafür muss die öffentliche Verwaltung fit sein.
Ob der Ausländer seinen Pass weggeworfen hat, ob er ihn auf der Flucht verloren hat – wie wollen Sie das eigentlich beweisen können? – Mit dieser Vorschrift, der neu eingeführten Verwirkung mit neuer Definition, geben Sie nun der öffentlichen Verwaltung Mittel in die Hand, Schlussfolgerungen aus Sachverhalten zu ziehen, die überhaupt nicht belegt werden können. Die Verwaltung sagt dann: Es gibt eigentlich einen Anspruch; aber den hast du jetzt verwirkt. Der ist für dich nicht mehr durchsetzbar, weil ich – Verwaltung – nicht davon überzeugt bin, dass du eine zuverlässig angegebene Identität hast, und weil ich – Verwaltung – glaube, dass du deine Papiere weggeworfen hast, um hier Leistungen zu erschleichen. – Und wenn der Ausländer nach zwei Tagen vielleicht kommt, weil er seinen Pass nun gefunden hat und endlich einen der wenigen Deutschkurse machen will, dann sagt die Verwaltung: Pech gehabt, lieber Ausländer! Anspruch verwirkt. – Oder die Verwaltung kriegt vielleicht eine Weisung des Sozialministeriums, sie möge es wie die CSU machen und gar nicht mehr sprechen.
Das führt uns zu einem weiteren Punkt, der auch nach der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses und nach der Bearbeitung der anhängigen Petitionen leider immer noch nicht geklärt ist. Es handelt sich um die Frage, welch eine Verwaltung diese Landesregierung haben will und wie in dieser Verwaltung mit kritischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgegangen wird. In dieser Debatte wäre wirklich ein klärendes Wort des Finanzministers notwendig.Wollen wir eine Verwaltung,wo der Minister nicht die Kraft hat, Missstände abzustellen, wenn er Defizite auch auf höheren Entscheidungsebenen feststellt? Wollen wir eine Verwaltung, in der ein Fehler den nächsten jagt, weil man versucht, den vorherigen Fehler zu vertuschen? Oder wollen wir eine lernende Verwaltung, eine Verwaltung, in der kritische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst genommen werden und eben keine Sanktionen fürchten müssen,wenn sie eine abweichende Meinung äußern? Wenigstens diese Klarstellung müsste der Untersuchungsausschuss am Ende bringen. Das wäre ein wichtiges Signal für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat uns alle derzeit wieder fest im Griff, und er scheint auch wieder fester zu werden. Wir erleben eine dauerhaft große Herausforderung für unsere Gesellschaft, für die Wirtschaft, selbstverständlich aber auch für unsere Verwaltung. Unsere Verwaltung ist und war gefordert. Deswegen hatten wir im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes auch einen Zwischenbericht. Unser Zwischenfazit war, dass wir gesagt haben: Die Verwaltung hat diesen Stresstest bisher bestens bestanden. Die Verwaltung hat den Betrieb aufrechterhalten. Die Verwaltung hat die Funktionsfähigkeit des Staates gesichert und weitere zusätzliche Aufgaben übernommen. Also, die vergangenen Monate zeigen uns auf jeden Fall eines: Unsere bayerischen Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten sind die Stützen unseres Staates. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank, unser Respekt und unsere Anerkennung. Ohne Verwaltung ist kein Staat zu machen.
Wenn man einen modernen Staat haben möchte, der den Unternehmen, den Bürgerinnen und Bürgern, den Menschen mit Ideen Chancen eröffnet, dann ist es entscheidend, die Verwaltung zu modernisieren. Warum muss es quasi ein Naturgesetz sein, dass eine Verwaltung als altbacken und angestaubt gilt? Warum muss das Bild des Ärmelschoners sein? Warum kann nicht das Bild eines iPad entstehen, wenn wir an die Verwaltung denken? Es gab einmal eine Zeit in Deutschland, da war die Verwaltung für alle ein Vorbild. Damals haben viele Unternehmen die Verwaltungsstrukturen kopiert. Man muss die Verwaltung mitnehmen und ihr Chancen eröffnen. Wenn wir Chancen eröffnen wollen, wenn wir sagen, auch für die Beamten, auch für den öffentlichen Dienst soll es ein Recht auf mobiles Arbeiten geben – also etwas, was viele von Ihnen von den Unternehmern zwar fordern, bei dem Sie aber nicht bereit sind, es in der eigenen Verwaltung umzusetzen –, wenn es darum geht, wirklich einmal positive Schritte voranzugehen, dann ist die Hasenfüßigkeit, die Liste der Gegenargumente und der Ängste gigantisch.
Wir sind uns einig, das möchte ich vorwegschicken, dass Verwaltung gut sein muss. Bei Verwaltung ist entscheidend, ob die Arbeit für diese Stadt gut gemacht wird. Das trifft auf unsere Verwaltung zu. Unsere Verwaltung arbeitet sehr gut und durch solche Aktionen, wie jetzt mit Herrn Jantosch, wie mit Herrn Bösenberg und anderen, diskreditieren Sie diese gute Arbeit der Verwaltung, und das kann nicht sein.
Ich frage mich: Wofür ist der Bürgerbeauftragte da? Wie ist die Aufgabe definiert? Er ist für die Verwaltung und für die Polizei da. Ist die Polizei keine Verwaltung? Warum ist er z. B. nicht für die Verwaltung und für die Schulen da oder für die Verwaltung und die Justiz? Nein, er ist für die Verwaltung und für die Polizei da. Worin soll da eigentlich der Sinn liegen?
- Frau von Kalben, wir können doch nicht einfach sagen: Verwaltung, ihr müsst jeden Monat zusammentreten. In der einen Verwaltung ist das notwendig. Vielleicht gibt es auch eine Verwaltung, bei der man zweimal im Monat zusammentreten muss. Aber eine andere Verwaltung sagt: Nein, wir wollen zweimal im Jahr zusammentreten. Jetzt soll einfach bestimmt werden - darüber kann man im Ausschuss noch diskutieren -, dass grundsätzlich erst einmal alles über einen Kamm geschoren wird und jede Verwaltung einmal im Monat zusammentreten muss. Das Verständnis haben wir nicht. Für uns geht Qualität vor Quantität.
Wer, wie ich, Verwaltung kennt, weiß auch, dass es nicht immer einfach ist, neue Gedanken zu implementieren. BNE im Bereich der öffentlichen Verwaltung muss daher gerade in den Ausbildungszentren stärker in den Fokus gerückt werden. Hier sehe ich insoweit auch das Land und die Kommunen in der Verantwortung. Ob es das Ausbildungszentrum für Verwaltung mit der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung und der Verwaltungsakademie in Bordesholm ist oder das Kompetenzzentrum für Verwaltungsmanagement KOMMA: Diesen Institutionen muss eine besondere Aufgabe zukommen, um zukünftig den Gedanken der nachhaltigen Entwicklung weiter in die öffentliche Verwaltung zu integrieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich freue mich, hier und heute zu einem Antrag zu sprechen, der in knappen Worten deutlich macht, worauf es bei der Verwaltungsmodernisierung in Thüringen ankommt. Wir alle sind Zeugen eines internationalen Modernisierungsprozesses, in dem Staaten, Regionen und kommunale Gebietskörperschaften um Investitionen und Arbeitsplätze konkurrieren. Die Politik ist mitverantwortlich für die Bedingungen, unter denen Thüringer Betriebe und die öffentliche Verwaltung sich im Freistaat in diesem Prozess positionieren können. Die große Leistungsbereitschaft und das Engagement der Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung beim Aufbau unseres Landes sind ein ganz starkes Gewicht, das wir dabei mit in die Waagschale werfen können. Aufgebaut wurde in den vergangenen Jahren eine klassisch europäische Verwaltung, deren Vorzüge nämlich die Rechtmäßigkeit, die Zuverlässigkeit und die Berechenbarkeit waren und sind noch immer nach den Jahren des DDR-Verwaltungsvollzugs wichtigster Maßstab. Nach einem Jahrzehnt Erfahrungen mit einer rechtsstaatlichen Landes- und Kommunalverwaltung und einer zunehmenden Routine im Verwaltungsalltag rücken nun neue Anforderungen ins Blickfeld. Es sind zum einen zu nennen der Finanzbedarf eines Staates, der im starken Ausmaß Wohlfahrts- und Sicherungsfunktionen übernommen hat und weiter auch übernehmen soll. Damit verbunden ist eine hohe Steuer- und Abgabenlast, die den Bürgern und der Wirtschaft aufgebürdet werden. Gleichzeitig konfrontiert der wirtschaftliche Strukturwandel und die gesellschaftliche Pluralisierung von Lebensmustern den Staat mit gänzlich neuen Gegebenheiten. In einer globalisierten Informationsgesellschaft, gekennzeichnet durch eine Beschleunigung von Kommunikations- und Handelsbeziehungen, werden vor allen Dingen Schnelligkeit, Flexibilität und auch die Berücksichtigung differenzierter Ansprüche an die Verwaltung zu den zentralen Leistungsund Modernisierungsmaßstäben. Um den genannten Herausforderungen gerecht zu werden, muss unsere Verwaltung möglichst schnell, flexibel und kundenorientiert sein. Nicht der Vorgang oder die Aktenbearbeitung ist entscheidend, meine Damen und Herren, sondern was dabei herauskommt: das Ergebnis, die Menschen, die Unternehmen.
Die Zahlen geben das zumindest so nicht her. Nur ein Beispiel: Die Bilanz der Cyberangriffe auf die Verwaltung, 2019 bis 2021. Schäden durch Cyberangriffe auf die Verwaltung: null. Kosten zur Behebung der Schäden auf die Verwaltung: null. Wirkdauer der Cyberangriffe auf die Verwaltung: null. Störungen durch Cyberangriffe auf die Verwaltung: null. Insofern kann man feststellen – –.
Zunächst zum ersten Leitgedanken: Was bedeutet das, eine kundennahe, kundenfreundliche und bürgernahe Verwaltung? Das bedeutet, dass wir die öffentliche Verwaltung sehr viel stärker als bislang auf die Bedürfnisse und Wünsche der Nachfragenden, auf die Bedürfnisse und Wünsche der Bürger ausrichten. Wir müssen die Verwaltung in noch stärkerem Maße so organisieren, wie der Bürger und die Unternehmen sie brauchen. Die berühmtberüchtigte Ämterrallye kann es überall dort nicht geben, wo es Bürgerbüros und Servicecenter gibt. Dabei ist die Einrichtung von Bürgerbüros in den Städten Thüringens - wie etwa in Erfurt - für eine derartige Ausrichtung auf die Kundenperspektive beispielgebend. Schnell bedeutet, dass die Verwaltungsdienstleistungen, mögen sie nun hoheitlicher oder nicht hoheitlicher Art sein, in der kürzest möglichen Zeit zu erbringen sind. Computer und Internet ermöglichen uns, den Menschen und Unternehmen in unserem Land Informationen schneller, unmittelbarer und ausführlicher zur Verfügung zu stellen, als es bisher möglich war. Die Wirtschaft, meine Damen und Herren, bewegt sich in der Welt des elektronischen Handels. Dem muss sich auch die Verwaltung stellen. Diese Entwicklung kann und wird an einer modernen Verwaltung nicht vorbeigehen und das erfordert Investitionen für die Zukunft. In die Zukunft unseres Standorts muss investiert werden. Kundenorientierung, meine Damen und Herren, aber heißt auch Konzentration auf die Kernkompetenzen. Der Staat muss sich von überflüssigem Ballast befreien und ein Übermaß an Regelungstatbeständen vermeiden. Die Landesregierung sieht sich daher auch in der Pflicht, den Abbau von Überregulierungen durch Rechtsbereinigung, einen Abbau von Statistik- und Berichtspflichten, einen Abbau von Verwaltungsverfahren und überflüssigen Standards sowie die Modernisierung der Rechtsanwendung zu betreiben, und auch auf die
Instrument. Wir haben gesagt, die Einheitsgemeinde in der jetzigen Struktur - da braucht man kein Prophet zu sein - wird dauerhaft nicht zu halten sein. Wenn man es ernst meint, nämlich, dass wir die Verwaltung aus ihrem ordnungspolitischen Rahmen endlich rausholen und sie bürgerorientiert gestalten wollen, dann brauchen wir aber Verwaltungen, die in der Lage sind, solche Projekte wie Bürgerhaushalt und Bürgerkommune zu realisieren. Das kann ich nicht in einer Verwaltung, die durchschnittlich nur 9 bis 12 Beschäftigte hat. Aber mehr Beschäftigte habe ich nicht in einer Einheitsgemeinde oder Landgemeinde mit einer Einwohnerzahl von 3.000 Einwohnern. Da sind nicht mehr als 9 bis 12 Beschäftigte. Wie wollen Sie in einer solchen Verwaltung bürgerorientiert arbeiten? Es macht nämlich Arbeit, mit Bürgern zu arbeiten, das ist nicht so einfach. Klar, wenn man nur Bescheide rausschicken will und den Bürgern sagt, jetzt könnt ihr Rechtsmittel einlegen und dann könnt ihr zum Gericht gehen und wir überlassen politische Entscheidungen den Gerichten, dann können Sie so weiterwursteln wie bisher. Aber wir wollen eben etwas anderes. Wir wollen eine bürgerorientierte Verwaltung und da brauchen wir eine andere Strukturierung dieser Verwaltung.
Die Koalition meint, und ich habe gerade gehört, die Grünen werden diesem Antrag auch zustimmen, man kann das auf die gesamte Verwaltung übertragen. Wir haben eine moderne Verwaltung, die dieser Aufgabe gerecht werden wird. Wir als CDU trauen dies der Verwaltung zu. Zertifizieren kostet erst einmal Geld, das ist klar, aber mein Rechenbeispiel macht deutlich, dass sich neben der Verbesserung des Betriebsklimas das Ganze auch finanziell rechnet, und rechnen müssen alle Häuser unserer Verwaltung und auch alle Gesellschaften. Deswegen bin ich mir sicher, das macht alles Sinn für die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das macht Sinn für eine bürgernahe Verwaltung, das macht Sinn für zufriedene Familien und für die Bürgerkommune, die wir tragen, wir haben uns ja auf den Weg zur Bürgerkommune gemacht.
Ein grundsätzliches Wort noch zu den Befindlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der Verwaltung, wie sie tagtäglich an den Petitionsausschuss herangetragen werden und von ihm angemessen beantwortet werden müssen: Die Erwartungen der Petenten auf Hilfe durch den Ausschuss, wenn ihre Anliegen von der Verwaltung abgewehrt wurden, sind häufig sehr hoch gesteckt, zuweilen höher, als es die Gesetzeslage erlaubt. Diese Erfahrung müssen wir immer wieder machen. Wir sehen es in solchen Fällen als unsere Pflicht an und mühen uns sehr, den Bürgerinnen und Bürgern staatliches Handeln verständlich zu machen und auch Verständnis für die Entscheidungen des öffentlichen Dienstes zu wecken, der sich an Recht und Gesetz auszurichten hat. Diese Mittlerfunktion des Ausschusses zwischen dem Staat und seinen Bürgern ist in den letzten Jahren noch schwieriger geworden. Mit dem Verweis auf Sparzwänge und Einschränkungen, denen sich auch der Ausschuss beugen muss, stehen früher erfolgreich genutzte Ermessensspielräume, mit denen Einzelfälle abgefedert oder befriedet werden konnten, häufig nicht mehr zur Verfügung. Dies frustriert die Betroffenen; sie fühlen sich häufig unverstanden und hilflos gegenüber der Verwaltung. Auch hier versuchen wir aufzuklären, Ratschläge zu geben oder die Betroffenen von verfehlten Schuldzuweisungen abzuhalten. Der Ausschuss würde sich aber wünschen, wenn dieses Selbstverständnis, dem er sich verpflichtet fühlt, noch mehr Eingang in die tägliche Arbeit der Verwaltung fände. Dies würde ganz allgemein zu mehr Akzeptanz bei den Betroffenen mit der Verwaltung und speziell zu mehr Vertrauen zwischen antragstellendem Bürger und seinem Sachbearbeiter führen.
Im Fall Brotterode, Kleinschmalkalden, Floh-Seligenthal ist für uns unverständlich, weshalb zwar das Problem Kleinschmalkalden einer Klärung zugeführt wird und mit Floh-Seligenthal durchaus eine Verwaltungsstruktur entsteht, die als zumindest mittelfristig leistungsfähig angesehen werden kann, aber man gleichzeitig ein neues Problem schafft. Die Stadt Brotterode hat noch 3.054 Einwohner, sie war bisher Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Rennsteig“, verfügte also über keine eigene Verwaltung. Die Stadt Brotterode ist jetzt verpflichtet, eine eigene Verwaltung aufzubauen und riskiert aber, dass sie in der nächsten Zeit aufgrund der demographischen Entwicklung unter die 3.000er Einwohnergrenze sinkt und damit nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums weiterhin selbständig sein darf. Wir verstehen nicht, weshalb man ein Problem löst und ein neues Problem schafft - ja, wenn man mal ausblendet, dass natürlich der Landesregierung ein repräsentativer Bürger der Gemeinde Kleinschmalkalden angehört und vielleicht das die ausschließliche Zielrichtung war, aber das ist jetzt rein spekulativ. Uns geht es um die Sache und wir glauben, es ist unverantwortlich, einer Stadt, die seit zehn Jahren keine Verwaltung hat, jetzt die Aufgabe zu übertragen, eine eigene Verwaltung aufzubauen, und ihr nach zwei oder drei Jahren zu sagen, ihr seid weniger als 3.000 Einwohner, ihr dürft eigentlich gar keine eigene Verwaltung mehr haben. Das hat auch nichts mit Langfristigkeit zu tun und hier stößt für uns auch Freiwilligkeit an Grenzen. Wenn die anderen freiwillig wollen, muss man natürlich auch sagen, hier müssen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, die zumindest 10, 15 oder 20 Jahre Bestand haben, und das haben Sie versäumt und da tragen natürlich das Innenministerium und auch die Mehrheitsfraktion eine Verantwortung.
Wo können wir sparen? - Natürlich könnten wir hier oder dort sparen. Wir haben uns jetzt zwei Monate darüber gestritten, wo man am besten und günstigsten spart. Es gibt aber ein Thema, bei dem die Ideen- und die Mutlosigkeit zusammenkommen: Es ist die Straffung der jetzigen Verwaltung. Wir müssen immer daran denken, dass wir ein Land sind mit jetzt nicht einmal mehr ganz 1 Million Einwohner. Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir uns die Verwaltung, die wir jetzt haben, auf Dauer leisten können, zumal wir immer mehr Verwaltung, aber immer weniger Leute haben. Die Verwaltung ist im Augenblick nicht wirkungsvoll. Das wird niemand bestreiten, denn die Diskussionen um eine bessere Verwaltung haben spätestens im Jahre 1974 begonnen und sind jetzt wieder aufgetaucht. Diese Diskussionen nehmen kein Ende, weil jeder weiß, dass die Verwaltungsstrukturen bei uns redundant sind, so möchte ich es einmal in einem Fremdwort ausdrücken.
Einige schimpfen ständig über die Verwaltung. Das haben wir auch im Verfahren erlebt. Ich hätte mir gewünscht, dass jemand aus der Wirtschaft geklatscht hätte; denn sie hätte sich im Freistaat Sachsen nicht so entwickeln können, wenn die Verwaltung nicht schnell und unkompliziert Entscheidungen getroffen hätte. Das gehört zur Wahrheit dazu. Investitionen im wirtschaftlichen Bereich sind immer von der Verwaltung begleitet worden. Diejenigen, die ständig auf die Verwaltung schimpfen, sollten sich fragen, ob sie durch die ständig neue Übertragung von Aufgaben an die Verwaltung diese nicht überlasten. Ich betone das auch im Hinblick auf Verwaltungsverfahrensveränderungen oder Reformen, wie immer man es nennen mag.