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Zu verzeichnen ist von der Einrichtungsleiterin aber auch, dass aus ihrer Sicht die meisten mit einem ablehnenden Bescheid nicht der Ausreisepflicht nachkommen und dies nicht freiwillig tun. Sie nehmen den Bescheid nicht ernst, wollen bleiben und sitzen es aus, sagt sie, trotz bekannter Folgen. Sie warten auf die Abschiebung, die dann unangemeldet erfolgt. In Friedland werden durch dieses Verhalten Plätze in der Unterkunft blockiert, die dringend für neue Flüchtlinge benötigt werden.

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Ihr Antrag hingegen soll weitere Schlupflöcher schaffen, um rechtmäßig aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu unterlaufen. Es ist längst bekannt, wie schnell hierzulan- de ein Familienmitglied versehentlich abhandenkommt, wenn eine Abschiebung bevorsteht. Zum Beispiel ist plötzlich die Großmutter verschwunden, wenn die Ausländerbehörde vor der Tür steht, und niemand weiß, wo sie ist.

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Stattdessen fordern wir die sofortige Umsetzung der be- stehenden Gesetze und internationalen Vereinbarungen zur Reduzierung der Flüchtlingsströme und weiterhin eine spürbare Verringerung der finanziellen Anreize, um in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Schließlich fordern wir die unverzügliche Abschiebung und ein Wiedereinreiseverbot für alle straffällig gewordenen und alle abgelehnten Asylbewerber. – Vielen Dank.

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Ich frage Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN: Was ist unmenschlich? Ist es unmenschlich, wenn wir Menschen in Deutschland Zuflucht bieten? Ist es unmenschlich, wenn wir diese Menschen beherbergen und beköstigen? Ist es unmenschlich, wenn wir Menschen, die ganz offensichtlich keinen Rechtsanspruch auf Asyl ha- ben, dennoch ein rechtsstaatliches Verfahren gewähren? Oder ist es gar unmenschlich, wenn wir diesen Menschen 30 Tage beziehungsweise im verkürzten Fall eine Woche vor der Abschiebung mitteilen, dass wir sie abschieben wollen? Ist das tatsächlich unmenschlich?

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Zuständig für Abschiebungen in unserem Land ist das Landesamt für innere Verwaltung. Mitverantwortlich für den konkreten Vorgang der Abschiebung vor Ort ist die kommunale Ausländerbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten, oft in Zusammenarbeit mit den Beamtinnen und Beamten der Polizei, je nachdem, mit welcher Begründung ein Asylbegehren abgelehnt wird. Ist der Antrag zum Beispiel offensichtlich unbegründet, wenn es sich um einen Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten handelt? Diese haben dann ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides eine Woche Zeit, freiwillig auszureisen. In anderen Fällen haben die Betroffenen einen Monat dafür Zeit. Immer können Rechtsmittel eingelegt werden, um die Entscheidung nochmals prüfen zu lassen. Während dieser Zeit leben die Menschen mit einer Duldung bei uns.

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… und herzugehen und an der Stelle der Abschiebung auch Härte und Verbindlichkeit zu demonstrieren.

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dass Sie die Diskussion ernst nehmen, das tun Sie sicherlich, aber dass es eine Folge der Diskussion ist, dass Sie hergehen und sagen, selbstverständlich werden wir dafür Sorge tragen, keine Übersetzungsleistungen, keine Abschiebung von Kindern, Familien zusammen und so weiter tatsächlich zu überprüfen und den humanitären

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Er legte die beglaubigte Tazkira erst nach dem vergeblichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Abschiebung vor.

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Es wurde hier auch eine Abschiebung von 27 Personen angesprochen, davon 17 aus Bayern.

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Ich habe noch eine Frage: Wenn diese letzte Abschiebung so unproblematisch war, warum hat dann der Minister im Gespräch mit den Kirchen und dem Verein "Matteo", der sich ausschließlich und heftig für solche Fälle engagiert, nur schwammige Ausführungen über den Fall des Flüchtlings aus Bayreuth des Inhalts gemacht, man würde diesen Fall noch einmal überprüfen? Das hat uns der Verein "Matteo" mitgeteilt. Können Sie das bestätigen, bzw. haben Sie auf diese Frage eine Antwort?

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3. Ist die Landesregierung bereit, die Kriterien für die Nichtannahme einer Eingabe und für die Ausschlussgründe für ein Härtefallersuchen, wie z. B. wenn der Termin für eine Abschiebung der Ausländerin oder des Ausländers bereits feststeht oder Abschiebungshaft angeordnet wurde oder die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts aktuell nicht erfüllt sind, so zu ändern, dass eine Annahme einer Eingabe und ein Härtefallersuchen erleichtert werden, und verzichtet sie auf die Hinzunahme von Kirchenasyl als Ausschlussgrund?

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Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass wir Parlamentarier solche Nachfragen stellen, um damit auch Anregungen zu formulieren und vielleicht das humanitäre Verfahren noch zu verbessern, frage ich die Landesregierung: Können Sie sich vorstellen, dass den Mitgliedern der Härtefallkommission das Recht der Selbstbefassung zugestanden wird, damit z. B. auch bei zu vollziehender Abschiebung neue Erkenntnisse den Anlass geben, das Verfahren zu unterbrechen und erneut aufzunehmen? - Ich frage das vor aktuellem Hintergrund. Es geht nicht darum, eine Minute vor dem Start des Flugzeuges noch ein Verfahren zu stoppen. Aber es muss doch die Möglichkeit geben, aus humanitären Gründen das Verfahren neu

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aufzurollen, selbst dann, wenn die Abschiebung vollzogen werden muss, wenn ein Mitglied der Kommission ein Antragsrecht auf Selbstbefassung hätte. Können Sie sich das vorstellen?

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Ich denke, dass man in diesem Verfahren, das nunmehr mit Verbandsbeteiligung im ersten Quartal des nächsten Jahres beginnen wird, noch einmal neu durchdenken, durchspielen, klären kann: Wie ist es, wenn dann, wenn das offizielle Aufenthaltsverfahren abgeschlossen ist, wenn die Härtefallkommission schon so oder so gesprochen hat, bis zum Zeitpunkt der Abschiebung

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weshalb die EU die griechischen Behörden endlich bei der Abschiebung unterstützen muss und gleichzeitig mehr finanzielle Rückkehrunterstützung gewähren sollte.

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Meine Damen und Herren! Uns wurde vorgeworfen, dass wir die Flüchtlinge auf einem Irrweg bestätigen. Ich sage ganz offen, dass wir an der Rückführung und der Abschiebung dieser Flüchtlinge nicht mitwirken werden.

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Wenn wir uns dafür einsetzen, die Flüchtlinge durch Einzelfallprüfung zu legalisieren, dann verharmlosen wir damit weder die Flüchtlingskatastrophe vor Lampedusa, noch geht es um die sofortige Abschiebung nach Italien. Wir diskreditieren auch nicht die humanitäre Unterstützung durch viele solidarische Hamburgerinnen und Hamburger. Hamburg lebt auch von einer lebendigen Zivilgesellschaft.

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Dazu gehören nach unserer Auffassung mindestlohnbefreite Praktika für Flüchtlinge für eine Dauer von zwölf Monaten und nicht nur von sechs Monaten, weil in aller Regel auch heute noch das Sprachproblem ganz entscheidend ist. Zudem sollten Flüchtlinge während ihrer gesamten Ausbildung und zwei Jahre nach dem erfolgreichen Abschluss von Abschiebung befreit werden. Das heißt, wir müssen eine Sicherheit schaffen nicht nur für diejenigen, die bei uns sind, sondern auch für die Unternehmen, die in diesem Fall die Ausbildungsleistungen erbringen.

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Ich sage noch einmal ausdrücklich: Wenn wir mit ihnen sprechen, dürfen wir einen Fehler nicht machen, und zwar ihnen nach dem Mund zu reden, mit ein bisschen mehr schnellerer Abschiebung und ein bisschen mehr: Ja, da habt ihr natürlich Recht, die wollen wir nicht haben, die schieben wir lieber woandershin; da habt ihr natürlich Recht, nicht hier vor Ort, dann sollen sie woanders sein. - Ja, wenn wir so weich werden, dann unterstützen wir jene, die die Würde des Menschen letztlich infrage stellen. Ein solches Signal darf von uns nicht ausgehen.

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Inhaftierung von Asylsuchenden in der EU zur Regel zu werden droht. Zwar gibt es im Detail etliche, auch wichtige Verbesserungen. Sie sind aber vor allem Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zu verdanken. So wird etwa die Rechtsstellung von Minderjährigen verbessert. Flüchtlinge sollen gegen die Abschiebung in einen Drittstaat klagen können. Während in Deutschland bis dato ein zwölfmonatiges Arbeitsverbot galt, muss dies künftig auf neun Monate verkürzt werden. So gibt es einige Verbesserungen, die im Wesentlichen in langen und zähen Auseinandersetzungen vor Gericht erkämpft wurden. Das Grundproblem des DublinVerfahrens aber bleibt. Primär zuständig für Asylsuchende bleiben die EU-Randstaaten, in denen die Flüchtlinge erstmals ihren Fuß auf EU-Territorium setzen. Italien, Malta, Zypern und Griechenland liegen an jenen Routen, über die circa 90 Prozent der Flüchtlinge in die EU einreisen. Jeder kann die desaströsen Zustände etwa in Griechenland, Italien oder Ungarn kennen. Zur Genüge gibt es Bilder, Filme und Berichte von den furchtbaren Zuständen in den Randstaaten oder sogenannten Drittstaaten. Dort erhalten Menschen vielfach keinen Schutz, sondern sie verelenden. Selbst unter dem Eindruck der schrecklichen Katastrophe im Mittelmeer und dem Tod von einigen Hundert Menschen hat sich der EU-Gipfel, das ist schon gesagt worden, vor zwei Wochen nicht dazu verstanden, das bisherige System der Verteilung, oder besser Nichtverteilung, der nach Europa gelangenden Flüchtlinge zu reformieren. Es soll bis auf Weiteres alles beim Alten bleiben. Vor allem die bisherige Bundesregierung blockiert den dringend notwendigen Richtungswechsel in der EU-Politik. Für diese Verantwortungslosigkeit fehlen mir die Worte.

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In Merseburg wurde eine tschetschenische Familie wegen der ihr drohenden Abschiebung nach Polen aus humanitären Gründen ins Kirchenasyl

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Aber, liebe Kollegen von der CDU, dann müsstet ihr euch auch daran beteiligen und sagen, was ihr wollt, außer der schnellen Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Kollege Rotter hat gerade ein paar Sachen vorbetragen.

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Herr Präsident! Herr Kolze, Sie schaffen es wirklich, das Thema Abschiebung bei jedem Thema unterzubringen.

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Ich möchte nun noch zwei Bereiche nennen, die den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums betreffen. Das ist zum einen das Kommunalrecht und zum anderen das Ausländerrecht. In vielen Petitionen zum Ausländerrecht werden von oder im Sinne von bereits vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern Petitionen gesandt. Zum größten Teil handelt es sich dabei um bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber, für die bereits eine Ausreisepflicht besteht bzw. deren Abschiebung unmittelbar bevorsteht.

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Zu der von Ihnen konkret angesprochenen Petition mit dem Mann, der als Kleinkind nach Deutschland kam, seit über 20 Jahren hier gelebt hat und dann im vorigen August nach Serbien abgeschoben wurde, möchte ich Ihnen sehr danken für Ihre Bemerkung, da hätte sich der Petitionsausschuss von den Behörden mehr Fingerspitzengefühl erwartet. Da muss ich mich einfach hier noch mal darüber beschweren, dass das Innenministerium nicht, wie sonst in solchen Fällen üblich, die Abschiebung ausgesetzt hat, solange die Petition beraten worden ist. Es ist im Endeffekt dann so, der Mann ist in Serbien, er hat dort immer noch keine Papiere und damit auch keinen Zugang zu Sozialleistungen oder zu gesundheitlicher Versorgung, und er wird im August zurückkommen. Also man hat dem Mann einfach nur ein Jahr schlechtes Leben in Serbien „geschenkt“. Das kann doch nicht Sinn der Sache sein, auch nicht, wenn das Innenministerium seine starren Prinzipien durchsetzen möchte. Vielen Dank.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Abschiebung in den Kosovo aussetzen“ in der Drucksache 5/3611 wurde erstmals in der 74. Sitzung des Thüringer Landtags am 16.12.2011 beraten. Er wurde zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss beriet den Antrag erstmals in seiner 37. Sitzung am 20. Januar 2012. In der Vorlage 5/2183 beantragten die Fraktionen der CDU und der SPD eine Informationsreise in den Kosovo. Der Ausschuss beschloss zudem, die Beratung zu vertagen und nach der beschlossenen Informationsreise fortzusetzen. Als Berichterstatter wurde meine Wenigkeit bestellt.

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Da die Situation im Kosovo dennoch schwierig ist, müssen wir den Personenkreis, der von Abschiebung betroffen ist, einer intensiven Einzelfallprüfung unterziehen.

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Sobald sich einer nicht mit Ihren Vorstellungen identifizieren kann, wird erklärt, ihm seien die Menschen, die von einer Abschiebung betroffen sind oder betroffen sein könnten, egal. Das, meine Damen und Herren, ist nun wirklich nicht der Fall. Ich glaube, da sollten wir auch fairer miteinander umgehen.

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All das, meine Damen und Herren, darf man nicht einfach unter den Tisch kehren, das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Es braucht eine bessere Einzelfallprüfung, bevor eine Abschiebung vorgenommen werden darf. Ich will nur einige Punkte nehmen, da alles im Antrag zu lesen ist und auch die Zeit etwas voranschreitet. Die Belange gut integrierter Jugendlicher sind zu beachten. Gerade der Schulbesuch

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und die Berufsausbildung sind wichtige Grundlagen für den weiteren Werdegang eines Menschen und sollten nicht durch eine Abschiebung unterbrochen werden. Das zerstört Lebensgeschichten und das können wir nicht wollen, wir haben von einem entsprechenden Beispiel auch vorhin im Petitionsbericht gehört. Weitere Punkte, meine Damen und Herren, sind im Antrag beschrieben, ich will deswegen nicht einzeln darauf eingehen, aber sie sind richtig und wichtig.

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Mann zu bringen, die Abschiebung zu stoppen und zwar nicht nur nach Kosovo, sondern auch nach Serbien, Albanien und nach Montenegro.