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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Landtagskollegen, zur Berichterstattung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieser Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde in Drucksache 4/4717 in der ersten Beratung am 12.12. im Plenum vorgetragen und an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien sowie federführend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien tagte am 15.01. und beschloss eine schriftliche Anhörung. Als Anzuhörende wurden das Studentenwerk Thüringen und die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften festgelegt.

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spruchsstelle am Ende den Antrag abarbeitet. Die KTS hatte einen weiteren Hinweis auf zusätzliche Finanzmittel des Studentenwerks durch die zusätzlichen Aufgaben der Widerspruchsbearbeitung. Hier wurde durch das Kultusministerium vorgetragen, dass bestehende Vereinbarungen zwischen dem Studentenwerk und dem Kultusministerium zur Kostenerstattung existieren und diese hinreichend sind. Im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien erfolgten dann am 27.02. die Auswertung und die mehrheitliche Annahme dieses Änderungsantrags. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wurde ebenfalls beteiligt und stimmte dem Gesetzentwurf mit seinen vorgetragenen Änderungen zu. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien empfiehlt Ihnen hiermit die Zustimmung zum Gesetzentwurf in Drucksache 4/4717 einschließlich der Änderungen in Drucksache 4/4972. Danke schön.

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Der Etat für Wissenschaft und Forschung - Priorität Nr. 2 der Koalition - wird, wenn Sie dem Vorschlag folgen, für 2007 um 21 Millionen Euro erhöht. Damit reagieren wir auf die wachsende Zahl von Studierenden in diesem Land, das Geld soll im Wesentlichen für den Hochschulbereich bereitgestellt werden. Im Bereich Wissenschaft, Technik und Technologieförderung werden wir Mittel in der Größenordnung von 457 Millionen Euro zur Verfügung haben. Wir brauchen das Geld, um alle von Bund und Europäischer Union in diesem Bereich angebotenen Programme kofinanzieren zu können. All das, wie gesagt, bei einer Absenkung der Nettokreditaufnahme im Verhältnis zu diesem Jahr um 175 Millionen Euro.

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Erster Satz: Wir müssen uns auf die Stärken unserer Wissenschaft besinnen. Da geht es zunächst um die Identifizierung exzellenter Forschung in den Hochschulen und in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, ein wichtiger erster Schritt. Wenn wir uns überhaupt Netzwerke vorstellen können, dann müssen wir uns auch an den Gedanken gewöhnen, dass wir in einem solchen Netzwerk nicht die Löcher sein wollen, sondern die Knoten. Und diese Knoten müssen schon einiges an Substanz bieten. Das ist in unserem Interesse, in einem Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft Schwergewichte zu liefern, die Stärken müssen wir identifizieren.

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Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, diesen Antrag zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, damit ist der Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen worden.

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Wir stimmen ab über die Federführung. Ich schlage vor, dass der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien die Federführung übernimmt. Wer für die Federführung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich

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Es ist beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zu überweisen. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen.

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Im Übrigen wird von der Wissenschaft nicht behauptet, die Ergebnisse aus Tierversuchen lieferten absolute Sicherheit und seien voll auf den Menschen übertragbar. Wo noch keine Alternativmethoden verfügbar sind, ist die Wissenschaft aber auf im Tierversuch gewonnene Erkenntnisse, zum Beispiel über die Wirksamkeit und die Nebenwirkungen einer Substanz, angewiesen, um Risiken zu erkennen und abzuschätzen.

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setzentwurfes Drucksache 16/864 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/864 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten des Hauses.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/872 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/872 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU, SPD und AfD, enthalten haben sich die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete.

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kommunale Sozial- und Bildungspolitik in benachteiligten Städten genommen. Zur Erweiterung von politischen Steuerungskompetenzen sollen diese Bedarfe mit den bislang eingesetzten Ressourcen in Beziehung gesetzt werden, um auf dieser Ebene Wirksamkeitsvergleiche anstellen zu können. Mittels einer kritischen Analyse von Wirkung bisheriger Intervention ergeben sich Hinweise auf die politische Steuerung zwischen Bedarf und Intervention innerhalb einzelner Städte, wie die unterschiedlich belasteter Planungsbezirke und darüber hinaus in der interkommunalen Perspektive.“ So weit Gera, Jena, Weimar, Erfurt. Weil auch Kommunen sehen, dass Ressourcen begrenzt sind, dass man Ressourcen aber sehr spezifisch mit wesentlich mehr Wirksamkeit einsetzen kann und das sind immerhin, wenn man mal diese vier Städte zusammennimmt, ein Viertel der Thüringer Bevölkerung, die man damit erreichen würde. Ich denke, das ist ein Ansatzpunkt, der auch resultiert aus dem, was wir nicht im Allgemeinen in nur dahin gesagten Gesprächsrunden, sondern wirklich in aller Ernsthaftigkeit von einem ganzheitlichen Ansatz her erarbeitet haben mit Wohlfahrtsverbänden, mit den Kirchen, mit den kommunalen Spitzen und eben auch den Wissenschaftlern als nachhaltig, weiterführend identifiziert, ganz konkret in die Sozialräume, in die konkreten Lebenslagen und notwendigen Hilfebedarfe reingehen und Situationen aufnehmen, begleiten, Eltern, Kinder und Familien stärken. Das ist unser Ziel und das muss nachhaltig erreicht werden. Es ist ein Teil dessen, was sich aus diesem 21-Punkte-Katalog ergibt, und zwar ganz konkret, wo im Übrigen auch die Bemühungen meines Ministeriums und auch von mir als Ministerin flankiert sind vom Thüringer Wirtschaftsministerium und seinen Mitarbeitern, vom Thüringer Kultusminister, so dass wir hier auch in einer Gemeinschaft stehen und das nicht nur auf der Höhe der Wissenschaft, sondern offensichtlich auch in einer gewissen Pioniersituation für die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise, deren Vorstandsmitglieder, Herr Alt, Herr Senius, in Thüringen waren, um sich genau über diese Prozesse, die wir auch mit der Wissenschaft erarbeitet haben, informieren zu lassen, bis hin auch zum Bundesarbeitsministerium, wo es uns gelungen ist, gerade zu diesen Fragestellungen, jetzt auch in den Arbeitsgruppen des Bundesarbeitsministeriums unseren Thüringer Ansatz, der keine Erfindung des Ministeriums ist, sondern sich aus dem ergeben hat, was im Land an Fachkompetenz da ist, an ganz praktischen Erfahrungen, aber gebündelt werden kann dadurch, dass wir diese gemeinsame Akteursgruppe haben, ganz konkret die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung auf das „Europäische Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und für soziale Integration“, wo wir mit unserer Sozialabteilung, mit unserem Kompetenzteam Europa auf der Bundesebene präsent sind, neben dem Vorsitzland der ASMK, der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, ein SPD-Land und Nord

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Das Ministerium heißt ja „für Wissenschaft und Kultur“. So wundert es wenig, dass dieses Ministerium von einem - zugegeben, manchmal nicht ungeschickten - Selbstdarsteller geführt wird. Eines jedoch ist dieser Minister sicherlich nicht: der erste Fürsprecher, Sachwalter oder gar Kämpfer für eine bessere Wissenschaft und Kultur in Niedersachsen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordnete! Nach der jüngsten OECD-Studie über Bildungsfragen ist klar: Wir können uns deutschlandweit gar nicht intensiv genug mit Fragen der Bildung, der Wissenschaft und der Forschung auseinander setzen. Das sollte ohne Scheuklappen und ohne ideologische Barrieren passieren. Wir müssen auf erfolgreichen Bausteinen weiter aufbauen, aber nach einer kritischen Bilanz auch in diesem Gebiet in einigen Sektoren zu Reformen bereit sein. Eine unaufgeregte, aber zielführende Debatte wünsche ich mir nicht nur im Vorschul-, im Schul- und im Hochschulbereich, sondern auch im Bereich von Wissenschaft und Forschung.

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Erstes Zitat: „,Die Universität hat ihre Einheit und Identität in der Wissenschaft als einer Form von Rationalität. Wissenschaft ist definiert als Erwerb, Bewahrung, Verarbeitung und Weitergabe von Erkenntnissen in methodisch überprüfbarer und kritisch diskutierbarer Weise.‘“

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Im Gegensatz zu all Ihren Maßnahmen fordern wir eine eindeutige Prioritätensetzung für die Bildung und das heißt auch für Wissenschaft und Forschung im Nachtragshaushalt. Ich gehe aber noch einen Schritt weiter. Ich nehme Sie beim Wort, Herr Goppel und Herr Spaenle. Lassen Sie uns gemeinsam gegen diese Kürzungsorgien kämpfen, damit wir um die wahren Zukunftsfragen der Hochschulen ringen können. Wir vergeuden nämlich zur Zeit unsere Kraft beim rückwärtsgerichteten Kampf um Finanzmittel, die einen mittelmäßigen Status quo aufrecht erhalten, anstatt zu streiten, und das wäre wirklich nötig, für eine wirkliche Offensive für Wissenschaft, Forschung und Lehre, zu der alle gesellschaftlichen Gruppen in unserem Land Zugang haben.

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Wachstum und Wissenschaft, Bildung und Beschäftigung werden in Zukunft ausschließlich miteinander zu haben sein. Wir brauchen eine enge Verzahnung und ein gutes Miteinander von Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, um den Technologietransfer deutlich zu stärken. Im Zeitalter des Lernens sind und bleiben qualifizierte Arbeitskräfte ein entscheidender Standortfaktor. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Standortfaktor „hohes Qualifikationsniveau“ für uns erhalten bleibt. Er wird zunehmend Attraktivität entfalten.

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Auch für Wissenschaft und Forschung wird mehr, werden insgesamt ca. 420 Millionen Euro, ausgegeben. Wir werden 5 % in diesem Haushalt für Wissenschaft und Forschung mehr ausgeben als im letzten Jahr, weil es ein Schwerpunkt ist und wir sagen: Wir müssen da besser werden, müssen vorankommen. Das Wissen in dieser Gesellschaft ist das A und O, um den Wohlstand von morgen zu sichern.

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Um Brandenburg eine führende Position in Forschung und Wissenschaft auf Bundes-, Europa- und weltweiter Ebene zu sichern, fordere ich Sie auf: Stimmen Sie als ersten Schritt unserem Antrag zu! Alternativ beantrage ich schon jetzt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur - federführend - sowie - mitberatend - an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. - Ich bedanke mich vorerst.

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Herr Geis, ich habe Ihre Rede, ich glaube, vom letzten Doppelhaushalt, gut in Erinnerung, als diese Umressortierung, Kultur und Wissenschaft unter einem Dach, nach der Landtagswahl stattfand. Ich weiß auch, was damit intendiert war. Das hat durchaus meine Unterstützung gefunden, dass wir daraus noch einmal neue Impulse dafür ziehen, was an Aufgaben vor der Gesellschaft steht, eben über diese enge Verbindung von Wissenschaft und Kultur.

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Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung am 9. Oktober 2003 in den Landtag eingebracht und begründet. Der Landtag hat diesen Gesetzentwurf an diesem Tag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat diesen Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 11. November 2003 beraten. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 6. Februar 2004 beraten. Der Rechtsausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner vergangenen Sitzung am 10. Februar 2004 beraten.

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Wenn es denn jetzt um die Agrarfakultät gehen soll, dann passt dazu eigentlich kaum, dass Herr Wirtschaftsminister Rohwer gestern in einem „sh:z“Interview beredt für eine engere Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft plädiert hat. Wenn es sich die Landesregierung, Herr Rohwer und Frau Erdsiek-Rave, wirklich zum Ziel gesetzt hat, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken, dann frage ich Sie: Warum guckt man sich mit der Agrarfakultät ausgerechnet einen Universitätsbereich aus und gibt ihn zum Abschuss frei, der die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft praktiziert wie kaum ein anderer Bereich in der Universität,

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Herr Dräger hat vorhin ganz klar zur Wissenschaft gesagt, dass wir einen Zukunftspakt beschlossen haben, der im Gegensatz zu nahezu allen Bundesländern den Hochschulen die finanzielle Stabilität für den nächsten Planungszeitraum gibt. Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit hat Planungssicherheit einschließlich eines Inflationsausgleichs. Das hat es in Hamburg vor 2001 nicht gegeben und das gibt es in so gut wie keinem sozialdemokratisch geführten Bundesland.

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Ich bin froh über den Zuschnitt unseres Ministeriums, über die Nähe der Zukunftsfelder Wissenschaft und Kultur. Beide können nicht voneinander unabhängig existieren. Bei der Bewertung von Wissenschaft ist es selbstverständliches Allgemeingut, dass es um Neues, um zu Erforschendes geht. Bei Kultur ist dies genauso. Kultur als Seelentrösterin greift viel zu kurz. Das ist Überforderung, Ablenkung oder Verharmlosung.

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Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion schlägt vor, diesen Gesamtkomplex federführend im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und mitberatend im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit intensiv zu beraten. Vielleicht können sich die Koalitionsfraktionen angesichts ihres sehr weich formulierten Alternativantrages einem solchen Verfahren anschließen. Dann könnten wir bei uns, im Landtag von Sachsen-Anhalt, einen wesentlich solideren Umgang mit dem wirklich wichtigen Zukunftsthema der Entwicklung von Wissenschaft und Forschung im mitteldeutschen Raum praktizieren, als es im Thüringer Landtag der Fall war. Ich wäre Ihnen sehr dankbar dafür. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Ich bin gern bereit, den zuständigen Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft sowie für Wirtschaft und Arbeit über den Stand und über die Perspektiven der Länder übergreifenden Kooperation auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung in Mitteldeutschland, und zwar in Mitteldeutschland im Ganzen, zu berichten, und werde das dann auch tun. - Vielen Dank.

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Altrektor Kreckel hat immer davon gesprochen, dass Wissenschaft vom Vergleich lebt. Ich denke, man könnte diesen Spruch durch die Aussage ergänzen: Wissenschaft lebt vom Austausch. Eigentlich eine Plattitüde - so könnte man meinen. Aber ich komme doch in Zweifel, wenn ich den Kollegen Höhn dazu höre.

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Es gibt aktuell die Rechtsaufsicht über die Ärztekammer im Referat D1 des Gesundheitsministeriums, die Aufsichtsfunktionen des Landesamtes für Soziales als Approbationsbehörde, wenn es um die Berufserlaubnis der ärztlichen Tätigkeit geht, die Abteilung Wissenschaft, Hochschulen und Technologie in der Staatskanzlei, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als Krankenhausaufsichtsbehörde nach dem Saarländischen Krankenhausgesetz. Hier ist festzuhalten, dass Krankenhäuser der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterliegen. Weiterhin gibt es die Rechts-und Fachaufsicht der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörden über die Hochschulen aus dem Hochschulgesetz und es gibt den Aufsichtsrat, der laut Gesetz und Satzung zuständig ist für alle Angelegenheiten des Universitätsklinikums, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen.

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Ich habe das zu Beginn in diesem großen Ansatz beschrieben, weil damit der Kulturansatz, die Verpflichtung zur Kulturpolitik und die Förderung von Kultur meiner Meinung nach noch weit über das hinausgehen muss, was Sie beschrieben haben, Herr Professor Dr. Zöllner. Sie haben gesagt – das liegt Ihnen als Wissenschaftler und Ressortchef für die Wissenschaft, die Hochschulen und für die Kultur wohl nahe –, dass die neuen Aufgaben für die Kulturpolitik und für die Kunst in einem Dialog, in einer Reaktion, zu beschreiben sind auf das, was in der Wissensgesellschaft geschieht und was in der Wissenschaft und bei der Forschungsinnovation geschieht, aber meiner Meinung nach geht der Auftrag noch sehr viel weiter.

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Ich möchte ein paar Worte dazu sagen, ein großes Projekt Wissenschaft, Kultur und Kunst in den Dialog zu bringen. Sie haben in Ihrer Regierungserklärung ein paar Beispiele genannt. Dafür, dass Sie mit so viel Feuereifer dort gestartet sind, ist das im Ergebnis noch nicht so befriedigend. Ich weiß, wir haben schon einmal darüber gesprochen. Sie haben gesagt: Das ist ein Kulturbruch. So schnell bekomme ich diesen nicht hin. – Das ist richtig. Ich glaube, wir müssen an den Universitäten, und zwar an denen, die Wissenschaft betreiben, noch einmal diese Aufgabe und diesen Dialog viel direkter herantragen und vor allen Dingen auch dafür sorgen, dass es nicht ein elitärer Ansatz bleibt. Er ist elitär, wenn wir die Kreise betrachten, die sich dort treffen.

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Das bedeutet, meine Damen und Herren, dass die Einsparauflage des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst 91 Millionen € beträgt, dass die Kunst dabei bei einem Haushaltsanteil von 10 % mit 6 Millionen € eingesetzt wird und dass damit der Wunsch erfüllt ist, den ich immer vorgetragen habe, dass die Kunst nicht überproportional, sondern nur unterproportional am Streichkonzert teilnimmt. Die Kunst muss daran teilnehmen, aber sie wird unterproportional teilnehmen. Sie wird also statt 9 Millionen € – das entspräche 10 % des Haushalts des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst – nur 6 Millionen € einsparen müssen. Dafür möchte ich dem Ministerium ein herzliches Dankeschön sagen. Das Ministerium hat verantwortlich gehandelt.

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Frau Dr. Kuppe beantragte die Überweisung in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Bundes- und Europaangelegenheiten. Herr Höhn beantragte zusätzlich die Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen, für Kultur und Medien sowie für Gesundheit und Soziales. Mit der federführenden Beratung soll der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft beauftragt werden. Können wir über die Überweisung insgesamt abstimmen?