Drittens. Ich möchte noch etwas zu Wissenschaft und Forschung sagen. In der Tat war der ursprüngliche Gesetzentwurf in voller Breite mit allen rechtlichen Instrumenten – auch für die Versuche, die in Wissenschaft und Forschung stattfinden – versehen. Ich habe mich aber davon überzeugen lassen, die Landesregierung hat sich davon überzeugen lassen, dass dies offensichtlich bei einigen zur Verunsicherung führt und es möglicherweise zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Dem ist die Landesregierung insofern nachgekommen, als der Gesetzentwurf an dieser Stelle ein Feststellungsklagerecht vorsieht, was zu keiner zeitlichen Verzögerung führt. Insofern hätten das vielleicht auch die einen oder anderen vorher lesen sollen, die uns jetzt die Mails schreiben. Dann wäre die eine oder andere Frage vielleicht beantwortet worden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/132 wurde nach der ersten Beratung in der 6. Sitzung des Landtages am 7. Juli 2011 bereits an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. In dieser Sitzung verständigte sich der Ausschuss darauf, in der folgenden Sitzung am 20. Oktober 2011 eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen. Der Einladung zur Anhörung folgten die Landesrektorenkonferenz, Kanzler der Hochschulen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und auch die Konferenz der Studierendenschaften in Sachsen-Anhalt. Herr Professor Kluth, Lehrstuhl für öffentliches Recht, legte eine schriftliche Stellungnahme vor.
Wir haben – hier darf ich den Kollegen Dr. Frankenberg und Stächele Dank sagen – in den letzten Monaten intensiv und gründlich verhandelt. Unser Ziel war es, dass Kulturgüter und Kulturschätze, die für die Wissenschaft und für die Bevölkerung von Interesse sind, öffentlich zugänglich bleiben oder öffentlich zugänglich werden und damit auf Dauer für unsere Kinder in Baden-Württemberg gesichert sind. Grundlage war für uns, dass alles, was öffentlich zugänglich war, öffentlich zugänglich bleibt, und dass das, was für die Öffentlichkeit aus Gründen der Wissenschaft und aus anderen Gründen wichtig ist, öffentlich zugänglich wird. Daran haben wir uns orientiert.
Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf federführenden im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu behandeln. Mitberatend sollen der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, der Ausschuss für Umwelt und der Ausschuss für Inneres sein. Wer der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltungen der Koalitionsfraktionen ist der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung an die anderen genannten Ausschüsse überwiesen worden.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist, bei aller Leidenschaft für Details und für Fußnoten, bei diesen Haushaltsberatungen wichtig, die großen Linien nicht aus den Augen zu verlieren. Für die Hochschulen und die Wissenschaft in Rheinland-Pfalz bedeutet dieser Haushaltsplanentwurf vor allem eines: Trotz der Schuldenbremse in der Landesverfassung, trotz des Konsolidierungspfades und trotz der Niedrigsteuerpolitik auf der Bundesebene geben wir mehr Geld für die Hochschulen aus: mehr Geld für die Lehre, die Forschung und die Wissenschaft. Ich denke, das ist ein gutes Signal.
Genau das ist der Ansatz. Liebe Kollegen von der LINKEN und lieber geschätzter Kollege Thiel, Sie haben vernommen, dass die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung ein neues Ministerium haben, das sich Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft nennt, und dass sie genau diesen Ansatz, auf den Sie jetzt gekommen sind - darüber freue ich mich -, schon vor einem Jahr erkannt haben. Wir wollen Wissenschaft und Wirtschaft verknüpfen, weil wir genau solche Dinge zum Laufen bringen wollen. Damit, meine Damen und Herren, sind wir doch auf einem guten Weg.
Dann stimmen wir darüber ab, dass der Antrag in der Drs. 6/813 sowie die Änderungsanträge in der Drs. 6/831 und der Drs. 6/832 in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit sind die genannten Anträge in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen worden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Landtag den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 13. Sitzung am 11. November 2011 beauftragt hat, sich mit dem Antrag der Linksfraktion zu befassen und eine Beschlussempfehlung vorzulegen, vereinbarte der Wirtschaftsausschuss eine Anhörung. Diese fand in der 7. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft am 2. Februar 2012 statt. Hierzu wurden der Wissenschaftsrat, Vertreterinnen und Vertreter der medizinischen Fakultäten, der Universitätsklinika und der Universitäten sowie zuständige Personalräte und Gewerkschaften eingeladen.
Dazu sage ich ausdrücklich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Nein, Wissenschaft und Hochschule sind mehr als eine Zulieferindustrie für die Wirtschaft. Wissenschaft und Hochschule - das ist mehr als Student just in time.
Zweitens. Wer sich mit dem Bereich ein bisschen auskennt, weiß, dass die Hochschulbudgets selbst in etwa nur die Hälfte des Finanzvolumens ausmachen, das für Wissenschaft ausgegeben wird. Das Finanzvolumen für die Wissenschaft umfasst 600 Millionen €, das der Hochschulen rund 300 Millionen €. Mit diesen anderen 300 Millionen € kann man natürlich strategische Entwicklungen in diesem Bereich sehr wohl ausrichten, abstoppen bzw. kanalisieren.
Zum Themenblock Wissenschaft und Forschung: Das, was wir im Bereich Wissenschaft und Forschung lesen konnten, ist mehr als das Werfen von Nebelkerzen. Sie versuchen, den Niedersächsischen Landtag - wie sagt man hier? - hinter die Fichte zu führen. Aber das schaffen Sie nicht. Ihr Zahlenwirrwarr kann über die Wirklichkeit nicht hinwegtäuschen.
Die Studie des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung macht deutlich, vor welch großen Herausforderungen die Länder ste hen, um die in den letzten Jahrzehnten geschaffene Wissen schaftsinfrastruktur zu erhalten und auszubauen. Für die ein zelnen Länder stellt sich die Situation unterschiedlich dar. Die ostdeutschen Länder konnten in den letzten zwei Jahrzehnten die Hochschulinfrastruktur mithilfe des Bundes und der Euro päischen Union sanieren und erweitern. Seit 1991 bis 2015 wurden im Land Brandenburg rund 1 599 Millionen Euro aus Mitteln des Landes, des Bundes und der Europäischen Union in die Infrastruktur der Hochschulen investiert - einschließlich Geräteförderung. Allein in der letzten Förderperiode wurden aus dem EU-Fonds für regionale Entwicklung rund 55,5 Milli onen Euro für den Hochschulbau und weitere rund 24,5 Millio nen für Geräte der Hochschulen sowie rund 81,2 Millionen Euro für den Ausbau der außeruniversitären Einrichtungen - einschließlich Geräte - eingesetzt. In den Haushaltsjahren 2015 und 2016 stehen rund 35,5 und rund 42,2 Millionen Landes mittel für Baumaßnahmen für Wissenschaft und Forschung - einschließlich der außeruniversitären Forschungseinrichtun gen - zur Verfügung. Gleichwohl steht auch das Land Branden burg vor der Aufgabe, die neu geschaffene Infrastruktur zu un terhalten. Die Hochschulstrukturkommission hat sich in ihrem Bericht mit dem Reinvestitionsbedarf beschäftigt und ausge führt, dass ein höherer Reinvestitionsbedarf in den Gebäudebe stand für die laufende Instandhaltung, für die Grundsanierung und die energetische Modernisierung besteht, als laufende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Zusätzlich zur laufen den Instandhaltung sei nach einem längeren Nutzungszeitraum eine Grundsanierung erforderlich, die mit dem Abschreibungs zeitraum korrespondiert1. Neben den eigenen Mitteln des Lan des werden auch in der neuen Förderperiode wiederum EFREMittel für den Hochschulbau eingesetzt. Obwohl sich die Sum me der dem Land zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel nicht zuletzt dank der guten Entwicklung halbiert hat, wird das MW FK in der laufenden Förderperiode den Betrag für den Hoch schulbau nicht halbieren, sondern Wissenschaft und Forschung mit Vorrang fördern und für den Hochschulbau voraussichtlich bis zu rund 34 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung stellen. Dies allein wird jedoch nicht ausreichen. Die KMK hat auf der Grundlage der HIS-Studie und der Arbeit einer Staats sekretärsarbeitsgruppe im Februar 2016 ein Papier mit dem Ti
Die Zauberzahl war damals vor zehn Jahren 400 Euro. Das verdiente man nach der damaligen Faustformel als Beamter monatlich mehr als ein angestellter Lehrer. Damit wurde für die Verbeamtung getrommelt, auch und gerade in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, meine Damen und Herren. Deswegen sollte es gerade die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft am besten wissen. Gerade bei den Lehrerinnen und Lehrern, aber auch insgesamt dort, wo es um vergleichbare Tätigkeiten geht, vergrößern wir mit unseren Maßnahmen nicht den Abstand in der Bezahlung zwischen Arbeitnehmern und Beamten, sondern wir verkleinern ihn. Um das deutlich zu sagen, wir behandeln gegenwärtig Ungleiches auch in gewissem Umfang ungleich.
Wenn man über die finanziellen Rahmenbedingungen redet, dann muss doch auch klar sein, dass man mit der Hochschulstrategie, mit der Rahmenvereinbarung, mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen deutlich macht, dass eine klare Prioritätensetzung im Bereich der Wissenschaft, im Bereich der Bildung eine Priorität für uns in dieser Koalition hat. Das sehen Sie allein daran, dass wir bei sinkendem Haushaltsvolumen trotzdem ein Ansteigen in den Haushaltsmitteln haben, also real jetzt schon in den Haushaltszahlen, und uns auch gemeinschaftlich darauf verständigt haben, dass in der Hochschulstrategie verankert ist, dass wir die wissenschaftsspezifischen Kostensteigerungen tariflich und auch sächlich mit aufnehmen und gleichzeitig noch 1 Prozent on top geben. Und das ist die exakte Empfehlung des Wissenschaftsrats. Also wir orientieren uns auch an internationalen, nationalen Maßstäben, die aufgemacht werden, und das in der Hochschulstrategie zu verankern, da eine gemeinschaftliche Lösung zu haben, zeigt doch, dass diese Koalition eine Priorität für Wissenschaft, Bildung und Forschung setzt und das auch klar umreißt. Darauf können Sie auch erfolgreicherweise mit verweisen, weil wir nämlich da gemeinschaftlich dafür gefochten haben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 13. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes in erster Lesung beschlossen und an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 über dieses Gesetz beraten. Bei der Änderung des Gesetzes geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung in oder aus gemeinsamen Daten oder verbundenen automatisierten Daten zu regeln. Das Bremische Datenschutzgesetz enthält hierzu bisher keine Regelungen, diese sind aber dringend notwendig und geboten. Aktueller Anlass für die Ergänzung des Bremischen Datenschutzgesetzes ist die vom Senat beschlossene Einführung einer zentralen Zuwendungsdatenbank in der bremischen Verwaltung. Der Ausschuss hat darüber nur sehr kurz beraten, er war sich auch über deren Notwendigkeit einig. In dem Sinne hat er auch die vorgeschlagene Änderung einstimmig befürwortet. Deshalb schlägt der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Bürgerschaft vor und empfiehlt einstimmig, sich den Anmerkungen des Ausschusses anzuschließen und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes zuzustimmen.
Ich beantrage deshalb im Namen meiner Fraktion die Überweisung der Anträge in die Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft, für Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Federführung soll dem Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft übertragen werden. Wenn es möglich wäre, würde ich auch gern eine Überweisung in den seit Langem überfälligen Nachhaltigkeitsbeirat sehen; denn spätestens jetzt wird deutlich, wie dringend wir diesen nötig haben. - Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 23. Januar 2014 wurde der Antrag „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Thüringer Bildungswesen verankern“ an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Antrag in seiner 53. Sitzung am 13. Februar 2014, in seiner 54. Sitzung am 28. Februar 2014 und in seiner
Wir haben insgesamt circa 4 700 Arbeitsplätze mit den Programmen in den vergangenen Jahren gesichert beziehungsweise neu geschaffen. Wenn Sie sich insbesondere die gesamte Entwicklung rund um das Thema Offshore-Windindustrie, Fischwirtschaft, Nahrungsmittelwirtschaft anschauen, dann wird deutlich, dass wir mit den EFRE-Mitteln, die es insbesondere sind, dazu beigetragen haben, den Strukturwandel voranzutreiben und gute, sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Man muss natürlich beim EFRE auch berücksichtigen, dass der Fonds nicht nur einen Schwerpunkt auf Wirtschaft, sondern auch auf Wissenschaft legt. Er hat also eine große Bedeutung für die wissenschaft
Wie gesagt, ich finde den Bericht sehr gut, weil er sehr deutlich macht und sehr ausführlich darstellt, wie die Befragung abläuft. Ich sage ganz ehrlich, für mich ist das in großen Teilen ein Buch mit sieben Siegeln, denn ich finde, wie man im Einzelnen an die Daten gelangt, ist eher Angelegenheit der Wissenschaft als der Politik. Wenn die Wissenschaft uns dieses Datenmaterial zur Verfügung stellt, dann ist es gut, wenn wir das nutzen können. In diesem Sinne sollten wir
Auch die wissenschaftliche Begleitung, von der Sie gesprochen haben, ist positiv. Besonders schön ist, dass die wissenschaft liche Begleitung, so wie sie jetzt geplant ist, den Schulen tat sächlich nützen soll, im Gegensatz zu dem PinG-Projekt, in dem die wissenschaftliche Begleitung eher der Wissenschaft und vielleicht ein wenig der Politik genutzt hat, aber den Schu len nicht so sehr, worüber diese sehr enttäuscht waren.
Früher gab es einmal dieses Modell „Geld folgt Studierenden“. Das wollten – ich nenne sie jetzt einmal so salopp – die Studierendenexportländer nie, weil sie die Kosten nicht haben, aber hinterher den Benefit, wenn die Studierenden zurückkommen und dort Steuern zahlen. Wir haben vorher die Kosten, und die Absolventen gehen im Zweifelsfall weg. Das ist nicht gelungen, bedauerlich! Das heißt für uns aber auch, wir müssen in der Bundesrepublik mit dem Wissenschaftsrat und mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft über einen fairen Lastenausgleich diskutieren. Da hilft es auch nicht, dass Herr Knäpper – ich glaube, er war es – vorhin dazwischengerufen hat, es gehe immer auf die Bundesregierung. Ja, es geht an der Stelle in der Tat auf die Bundesregierung, denn die Bundesregierung macht nicht das, was sie tun muss. In der Lissabon-Strategie wurde schon vereinbart, dass die Bundesregierung sich dazu verpflichtet, 3 Prozent des Bundesinlandsprodukts in die Wissenschaft zu investieren, das tut sie nicht, davon fehlen immer noch mindestens 5 Milliarden Euro.
Das ist der Bereich Wissenschaft, wo unter anderem eine Wissenschaftsstiftung ihren Betrieb aufgenommen hat, die pro Jahr 15 Millionen Euro zusätzlich für die Wissenschaft, gute Forschung und Lehre ausgibt. Und natürlich investieren wir im Bereich der Infrastruktur und das sind auch richtige und gute Entscheidungen, Herr Tschentscher.
Das Welfenhaus will 20 000 Kunstgegenstände, darunter wertvolles Geschirr, Ritterrüstungen und Möbel, versteigern lassen. Vom Erlös soll das Schloss Marienburg restauriert und für Touristen eröffnet werden. Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 17. Juni 2005 „hat sich das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur dafür eingesetzt, darunter befindliche Kulturgüter für Niedersachsen zu erhalten, die
aber, wie gesagt, da bin ich auch ganz optimistisch. Fakt ist allerdings, dass die Jacobs University im Wissenschaftsapparat eine sehr hohe Anerkennung erfährt und auch im Zuge der Exzellenzinitiative der Universität Bremen eine gewisse Rolle gespielt hat. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Gelder, die hier investiert werden und der Aus- und Weiterbildung junger Menschen dienen, grundsätzlich gute Investitionen in Bildung und Wissenschaft sind. Das haben wir in Bremen in den letzten Jahrzehnten eindrucksvoll erfahren können. Schauen Sie sich nur an, was an der Universität Bremen entstanden ist. Die Institutsdichte und auch die Verknüpfungen, die sich mittlerweile dort zwischen Wissenschaft und Wirtschaft einstellen, sind vorbildlich. Diese Investitionen stellen einen wesentlichen Beitrag für eine positive Stadtentwicklung dar. Sie sind sowohl in wirtschaftspolitischer Hinsicht – und da sowohl arbeitsmarktpolitisch als auch wirtschaftsstrukturpolitisch – wie auch in demografischer Hinsicht nicht zu unterschätzen, und sie sind ein Impuls für eine wachsende, lebendige und spannende Stadt beziehungsweise für einen wachsenden, spannenden Zwei-Städte-Staat, der wir auch in Zukunft sein müssen, wenn wir unsere Existenz, ohne dass wir von außen, insbesondere aus dem Süden, bekrittelt werden, langfristig sichern wollen. Auch die Internationalität steht uns, glaube ich, gut zu Gesicht. Das war von Anfang an so angelegt. Einer Hansestadt wie Bremen steht Internationalität immer gut zu Gesicht. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt – das klingt ein bisschen platt, aber es ist nun einmal so -, dass jeder Bremer Einwohner im Zuge des Länderfinanzausgleichs mehr als 3 000 Euro jährlich einbringt. Wenn ich jetzt nur einmal 1 200 Studenten unterstelle, dann ergibt sich ein Betrag von 3,6 Millionen Euro im Jahr, der uns im Länderfinanzausgleich gutgeschrieben wird.
Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. Josef L a n g e , Lutz S t r a t m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Wie wichtig unsere Sparsamkeit in der Vergangenheit war, wird insbesondere daran deutlich, dass wir in dem Jahr nach der größten Wirtschaftskrise - meine Damen und Herren, das ist ein wichtiger Punkt; Herr Kollege Barfuß, der für den Wissenschaftsbereich zuständig ist, weiß das - mehr als ein Drittel unseres Etats für Bildung und Wissenschaft ausgeben. Die Summe der Einzelpläne der Minister Spaenle und Heubisch beträgt exakt 14,4 Milliarden Euro. Das ist sogar ein bisschen mehr als ein Drittel. Damit wird jeder dritte Euro für Bildung und Wissenschaft ausgegeben.
Die Aufgabe in unserer Zeit besteht deshalb darin, dafür zu sorgen, dass wir dem Fachkräftemangel durch Weiterbildung, bessere Schulen, Wissenschaft und Universitäten begegnen, um damit dem immer schneller werdenden Wandel in der Beschäftigungsstruktur Rechnung zu tragen. Das ist Aufgabe des Landes bzw. verschiedener Politikfelder. Sie müssen da adäquat handeln. Wenn ich mir beispielsweise Wissenschaft/Innovationen anschaue, wird offensichtlich, dass Sie Ihr Versprechen nicht eingehalten haben, die ausfallenden Studiengebühren auszugleichen. Sie suchen jetzt offensichtlich nach ganz anderen Töpfen, um diese Versprechen einzulösen.
Uns ist es total wichtig – ich habe Ihnen eben auch zugehört, Frau Vogt! –, dieses Gutachten erst einmal auszuwerten, und das zunächst – das sage ich jetzt als Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft – in dem Ausschuss für Wissenschaft. Wir haben für nächste Woche Donnerstag den Wissenschaftsrat eingeladen, uns das Gutachten vorzustellen. Das ist die Gelegenheit für alle Abgeordneten, sowohl mit dem Wissenschaftsrat als auch mit den Hochschulrektoren zu sprechen. Wir wollen auch jeweils Vertreter des Mittelbaus beziehungsweise des Personalrats und des AStA zu einer Stellungnahme einladen. Und dann beginnt der Prozess, dass man Schlüsse daraus zieht, was denn das bedeutet, was wir in Bremen machen können, was wir nicht machen können. Das ist aus unserer Sicht ein Prozess, den wir auch mit den Hochschulbeteiligten entwickeln wollen und nicht schon im Vorfeld kennen. Das ist nicht unser Stil. Wir wollen das gemeinsam entwickeln und daraus dann auch einen gemeinsamen Weg zu einem Wissenschaftsplan 2020 entwickeln, der bis Mitte nächsten Jahres vorgelegt werden soll. Das ist aus unserer Sicht ein gemeinsamer Weg.
Wir haben uns im Ausschuss - Frau ScheringerWright hat es schon deutlich gesagt - im Rahmen einer Anhörung intensiv darüber unterhalten, verständigt und beraten, welche Dinge wir weiter unterstützend leisten können, um dem entgegenzuwirken. Mehrheitlich waren wir ebenfalls der Meinung, Frau Kollegin, dass die Verbesserung Ihres Antrags, den Sie uns im letzten Ausschuss vorgelegt haben, leider wesentlich zu umfänglich ist und deswegen am Ziel vorbeigeht. Es sind solche Dinge mit drin - wir können die Wissenschaft nicht beeinflussen. Natürlich nehmen wir die wissenschaftlichen Erkenntnisse, gerade was die Bienenerkrankungen anbelangt, sehr ernst. Aber es nützt uns nichts, wenn wir beschließen, dass es weitere fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Das muss von der Wissenschaft an uns herangetragen werden. Dazu sehen wir uns nicht in der Lage, dies zu tun.
Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. Josef L a n g e , Lutz S t r a t m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Im Januar hat Mecklenburg-Vorpommern die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz übernommen. Die Konzeption der Präsidentschaftsjahre 2008 bis 2010 sieht unter anderem einen Arbeitsschwerpunkt in der kulturellen Vielfalt und in der föderalen Ordnung. Gleiches gilt für die Arbeit im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Der Kulturausschuss der KMK – und damit auch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern – hat es außerordentlich begrüßt, dass der Deutsche Bundestag sich erstmals seit längerer Zeit wieder mit dem Thema „Kultur in Deutschland“ so ausführlich beschäftigt hat.