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„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre werden in zunehmendem Maße abhängig von Drittmitteln und sind nicht frei und werden zu Verwertungsinteressen an die Industrie angebunden und sind keineswegs mehr frei.

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Hamburg als Handels- und Dienstleistungsmetropole muss eine Metropole des Wissens und der Wissenschaft werden, wenn wir die Chancen der aufwachsenden Wissensökonomie nutzen wollen. Hierfür hat der Senat meines Erachtens mit unserem Haushalt die richtigen Prioritäten gesetzt und daher bitte ich um Zustimmung zum Haushalt der Behörde für Wissenschaft und Forschung. – Herzlichen Dank.

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Landes Bayern ist. Interessant für junge Menschen ist auch, was landauf, landab im Kulturbereich alles läuft. Auf der anderen Seite finden die jungen Menschen Herausforderungen in der Wissenschaft, finden Zukunftschancen durch einen akademische Ausbildung und Möglichkeiten, in Forschung und Lehre einen Weg zu gehen. Forschung und Wissenschaft geben Antworten auf die wirklich wichtigen Fragen in unserer Gesellschaft. Heute ist eine wunderbare Gelegenheit, all das zu bündeln.

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Meine Damen und Herren, wir sind bei der Vor-Ort-Diskussion in Cottbus immer wieder gefragt worden, warum das denn alles sein müsse. Ich habe dort gesagt und wiederhole es hier gern: Die Hochschulstandorte in der Lausitz müssen zukunftsfest werden. Sie werden sagen, das sei eine Worthülse; aber ich fülle sie gleich. Angesichts des demografischen Wandels braucht es junge Menschen, möglichst viele Studierende - auch in den kommenden Jahren - in Cottbus und in Senftenberg. Außerdem brauchen die Unternehmen in der Region gut ausgebildete Fachkräfte vor Ort. Das sagen die IHK, die klein- und mittelständischen Unternehmen und alle Studien. Die Verbindung von Wissenschaft und Forschung kann das einmal mehr sichern helfen, wenn mit der Wirtschaft intensiv gemeinsam gearbeitet wird. Junge Menschen plus Wissenschaft und Forschung - das ist Zukunft für die Lausitz, meine Damen und Herren.

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Für die stehen wir im Bereich der Bildungspolitik – das ist gerade von Herrn Kerstan gesagt worden – und hier verstehe ich die Opposition auch nicht. Man kann darüber nachdenken, welcher Hochschulbereich gefördert werden muss, welcher exzellent ist und welcher nicht, aber wenn eine Exzellenzinitiative mit immerhin 215 Millionen Euro aufgelegt wird, wenn eine Wissenschaftsstiftung gegründet wird, die aufwachsend 2, 10, 15 Millionen Euro für die Wissenschaft zur Verfügung stellt, in Bausch und Bogen nein gesagt wird statt zu sagen, wir müssen alles tun, um gerade in schwierigen Zeiten die Wissenschaft im Interesse langfristiger Politik zu stützen, dann ist das, wie Herr Schira gesagt hat, verantwortungslos und keine eigene Konzeption.

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Zur Pfl ege des Brauchtums möchte ich anmerken, dass das Niederdeutsche in unserer Landesverfassung verankert ist. Die niederdeutsche Sprache ist ein wesentlicher Teil des Kulturgutes unseres Landes. Artikel 7 der Landesverfassung schreibt nicht nur die Freiheit von Kunst und Wissenschaft fest, sondern es ist auch festgeschrieben, dass das Land die Pfl ege der niederdeutschen Sprache schützt und fördert. Und die Verwaltungsvorschrift „Niederdeutsch in der Schule“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erläutert den Wert des Plattdeutschen gemäß Ihrer Intention, sehr geehrte Abgeordnete. Die Pfl ege des Niederdeutschen steht für die Bereitschaft zur Aufgeschlossenheit gegenüber regionaler Vielfalt, steht für die Bindung an die Region, die Erweiterung des Verständnisses und des Interesses für diese Sprache sowie die Förderung der Achtung anderer Kulturen unter der Wahrung der eigenen kulturellen Identität. Die kontinuierliche und enge Zusammenarbeit mit dem Landesheimatverband und die breite Förderung vieler Veranstaltungen sind Ausdruck für den bestehenden hohen Wert der Heimatpfl ege.

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Forschung muss aber auch dazu dienen, Innovation in die Anwendung zu bringen. Um diese Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft besser als bisher zu gestalten, haben mein Kollege Gedaschko und ich gemeinsam mit Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft die "InnovationsAllianz Hamburg" ins Leben gerufen. Erfreulicherweise hat auch im Denken der Wirtschaft ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Themen wie der Technologie- und Wissenstransfer, die Verwertung von Patenten und die Förderung von Kompetenzclustern sollen gemeinsam weiterentwickelt werden. Dabei können wir bereits auf zahlreichen Erfolgen aufbauen. Mit dem Cluster Life Science Nord und der Agentur Norgenta haben wir ein starkes Zugpferd in diesem wichtigen Wachstumsmarkt.

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Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/1497. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

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Der Wissenschaft per se die Verantwortung für die Dual-Use-Problematik zuzuschreiben, verkennt die gesellschaftlichen Tatsachen. Aber trotzdem, Wissenschaft hat auch gesellschaftliche Verantwortung für ihre Forschung. Deshalb begrüßen wir in unserem Antrag auch, dass es die Zivilklausel bereits seit 1986 gibt. Wir wünschen uns eine Anpassung an die modernen Herausforderungen, und wir wünschen uns auch, dass die Hochschulen in Bremen und Bremerhaven ebenfalls vergleichbare Selbstverpflichtungen eingehen. Wir wünschen uns eine breite Debatte über die Dual-Use-Problematik an den Hochschulen, aber auch in der Gesellschaft, und insofern bitten wir Sie um die Unterstützung unseres Antrags! – Herzlichen Dank!

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Wir haben im Ausschuss für Finanzen eine Empfehlung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur formuliert, die besagt, dass dem Abschluss von Hochschulzielvereinbarungen die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Finanzen zustimmen müssen. Im Finanzausschuss haben Sie dem zugestimmt, im Bildungsausschuss jedoch nicht. Könnten Sie einmal kurz erklären, wie der Meinungswechsel zustande gekommen ist?

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Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. Josef L a n g e , Lutz S t r a t m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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Letztendlich geht es um eine politische Entscheidung. Welche Wichtigkeit hat die Wissenschaft in dieser Stadt? Da folgt der Rechnungshof einer unguten Tradition in Hamburg, denn diese Stadt hat viele Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte, geglaubt, dass Wissenschaft nicht wichtig sei. Es gab in der Kaufmannschaft die Einstellung, der intelligente Sohn geht ins Kontor nach London oder Valparaiso und den dummen Sohn kann man zum Studieren nach Göttingen schicken und in dieser Stadt braucht man keine Universität.

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Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen und kann demzufolge die Aussprache schließen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Und ich frage nach Stimmenthaltungen. Die gibt es auch nicht. Damit wird dieser Antrag im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur fortberaten.

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Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft hat mit dem Templiner Manifest und dem Herrschinger Kodex bundesweit gültige Forderungen und Alternativen für gute Arbeit in der Wissenschaft aufgestellt. Beide Initiativen setzen an den wachsenden Herausforderungen für Beschäftigte im Wissenschaftsbereich an und der gleichzeitig steigenden Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Eine der Forderungen der GEW aus dem Templiner Manifest bezieht sich explizit auf die Durchsetzung eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses. Der Herrschinger Kodex hilft als Leitfaden den einzelnen Hochschulen, sich für gute Arbeit in der Wis

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Zu Ihrer Frage 3: Zur Erfüllung der den Hochschulen obliegenden Aufgaben in Wissenschaft, Lehre und Forschung ist sowohl befristetes als auch unbefristetes Personal unerlässlich. Dabei sind wissenschaftsspezifische Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen notwendig, die die Innovationsfähigkeit, Flexibilität und Handlungsfähigkeit der Hochschulen sichern sowie der kontinuierlichen Förderung des immer neu zu gewinnenden wissenschaftlichen Nachwuchses dienen, dessen breite Qualifizierung in unterschiedlichen Tätigkeiten im Wissenschafts- und Forschungsbereich, aber auch für akademische Berufe gezielt außerhalb der Wissenschaft nur durch eine befristete Tätigkeit erfolgen kann. Um eine überzogene, unangemessene Anwendung der recht weitgehenden Befristungsmöglichkeiten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu verhindern, unterstützt Thüringen grundsätzlich die eingebrachte Bundesratsinitiative zu dessen Änderung. Bezüglich des Verfahrens verweise ich auf meine Antwort auf die Fragen 1 und 2. Darüber hinaus unterstützt das Land die Ziele der durch die 12. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz am 24. April 2012 verabschiedeten „Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal“, nach denen diese Beschäftigungsverhältnisse zukünftig unter Berücksichtigung der Ziele Planbarkeit, Transparenz und Gleichstellung bei Beachtung familienpolitischer Aspekte ausgestaltet werden sollen. Das TMBWK hat diese Leitlinie deshalb im Jahre 2012 zum Inhalt der neu verhandelten Zielund Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen Thüringens gemacht.

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Woran liegt das? Die Antwort finden wir natürlich nicht allein in Schleswig-Holstein. Die Fischereiminister der Europäischen Union liegen mit der Festlegung der Fangquoten zum Beispiel seit Jahrzehnten deutlich über den Empfehlungen der Wissenschaft. So kann es nicht zu einer Erholung der Bestände kommen. Man muss im Nachhinein sagen: Die Wissenschaftler haben Recht gehabt. Ihre Prognosen haben sich nicht in einer Bandbreite befunden und es wurden nicht extreme Werte geäußert, sondern die Wissenschaftler haben realistische, wissenschaftlich ermittelte Kriterien mitgeteilt, die, wenn den Empfehlungen nicht gefolgt wird, zu den von der Wissenschaft vorhergesagten Ergebnissen führen.

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senschaft selbst verpflichten zu können. Selbst die Hochschulrektorenkonferenz hat sich 2012 Leitlinien zur Befristung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen gegeben. Allerdings sind diese Leitlinien ein Plädoyer für mehr Befristungen an Hochschulen, die möglicherweise an das Fließband Wissenschaft mehr Menschen holt, aber die Kontinuität von Wissenschaft nicht garantieren.

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Die Anzahl der Promotionen steigt bundesweit zwar, aber das Betreuungsverhältnis wird immer schlechter. Das Bundesamt für Statistik hat noch 2010 dargestellt, dass ein Fünftel der Betreuer auf neun und mehr Promovierende kommt. In der Regel sind die Arbeitsverträge von Promovierenden, so sie denn Verträge haben, auf zwei bis drei Jahre befristet. Die Promotion läuft aber in der Praxis deutlich länger. Das hatte mir zumindest auch das Graduiertenkolleg in Jena bestätigt, das in der Regel von vier bis sieben Jahren Promotionszeit ausgeht. Viele Promovierende leben unter der Armutsgrenze oder an der Armutsgrenze. Knapp die Hälfte hat ein monatliches Einkommen von unter 1.100 €. Was zeigt sich damit? Jene Argumentation, und das ist auch in Thüringen üblich und auch Teil der Argumentation des Ministeriums, die dem Prinzip des besonderen Arbeitsplatzes Wissenschaft folgt, ist nicht mehr in den Lebensbedingungen des Hier und Jetzt. Brüche gehören zu Lebensläufen genauso wie Kinder, eine sichere Existenz und das Anrecht auf gute Arbeit. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse erhöhen die Qualität von Wissenschaft nicht. Die Qualität der Beschäftigungsverhältnisse muss in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Landesregierung und Hochschulen verankert werden. Sie bedürfen einer reformierten bundesweiten gesetzlichen Regelung, die wir aus Thüringen anstoßen können. Die politischen Aushandlungsprozesse - und da wird mir das Ministerium vermutlich nicht zustimmen - um die Hochschulen und ihre nötigen Ressourcen müssen dabei radikal demokratisiert sowie partizipativ und transparent gestaltet werden in den Hochschulen und in der Politik. Die wenigsten in diesem Parlament wissen, dass die Ziel- und Leistungsvereinba

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Das heißt also, wir werden dieses Thema sicherlich in beiden Ausschüssen, für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und für Bildung, Wissenschaft und Kultur, bis zum Jahresende noch einmal auf der Tagesordnung haben. Ich kann auch sagen, im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird es noch in diesem Jahr stattfinden; davon gehe ich aus. Das heißt, die Obleute werden das gemeinsam beraten.

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Dazu gehört auch, dass die Wettbewerbsfähigkeit unter den Hochschulen heute eine ganz andere ist als früher; wir haben eine Wettbewerbsfähigkeit, einfach deshalb, weil die Wissenschaft wesentlich globaler ist. Die Vernetzung der Wissenschaft untereinander ist noch wesentlich stärker als die der Wirtschaft untereinander. Deswegen müssen Hochschulen optimale Bedingungen bieten können, damit sie auch in der Lage sind, qualifizierte Professoren und qualifizierte Studenten heranzuziehen und diese dann auch einer entsprechenden Ausbildung zuzuführen.

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Nichtsdestotrotz muss ich gerade Ihnen zu bedenken geben, dass wir es sehr begrüßen, dass man sich zum ersten Mal in dieser Stadt für die Wissenschaft engagiert – Herr Kühn hat vorhin ausgeführt, welche Bedeutung die Universitätsgründung 1919 für eine Kaufmanns- und nur am Geld interessierte Hansestadt hatte. Wir haben jetzt die einmalige Chance, dass dieser Senat zwei Milliarden in die Hand nimmt, um sie in die Wissenschaft zu stecken. Wenn man dann mit dem Totschlagargument der Finanzierung kommt, finde ich das, gelinde ausgedrückt, sehr kurz gedacht. Es ist doch klar, dass es in dieser Phase der Wirtschaftskrise darum gehen muss, sich fit zu machen für die Zu

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Deshalb ende ich mit dem Appell des Trägers des Niedersächsischen Staatspreises 2004: „Die Finanzen für Forschung und Wissenschaft dürfen nicht gekürzt werden; Wissenschaft ist eine Investition in die Zukunft.“

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Im Bereich von Wissenschaft und Forschung sind viele Einrichtungen in der Region präsent: Das Leibniz-Institut für Agrartechnik in Bornim will ich nennen, das ZALF in Müncheberg, aber auch die Hochschule Eberswalde. Brandenburg hat gute Voraussetzungen, diese Einrichtungen noch besser zu nutzen. Die anwendungsorientierte Forschung und der Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis müssen aus meiner Sicht gestärkt, Möglichkeiten, die sich aus Innovationspartnerschaften ergeben, genutzt werden.

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Unzufriedenheit gibt es vor allem im wissenschaftlichen Mittelbau in Hinsicht auf eigene Karriereperspektiven. Ich denke, hier zeigt sich auch ein klarer Reformbedarf, insbesondere - und das ist hier mehrfach angesprochen worden - was die Situation der befristet Beschäftigten im Mittelbau betrifft. Jetzt lassen Sie mich aber dazu - ich gebe zu, ich bin da befangen, weil ich Ihnen mein eigenes Leben erzähle - sagen: Ich habe meine erste Stelle mit 30 gekriegt in einem städtischen Krankenhaus, die habe ich nach drei Jahren wieder aufgegeben, um mich auf eine befristete Assistentenstelle setzen zu lassen, die so lange befristet war, bis ich dann meine erste Professur kriegte, also der klassische Weg, der sich einem bietet, wenn man sich auf Wissenschaft als Beruf einlassen wollte. Ich gebe zu, ich habe auch nicht zu jedem Zeitpunkt gewusst, ob Wissenschaft mein Beruf werden würde.

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Nun zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die Prekarisierung der Wissenschaft hat neben den normalen unbefristeten Arbeitsverhältnissen und den befristeten Beschäftigungsverhältnissen ein ganz unsicheres und fragwürdiges Beschäftigungssystem etabliert: die prekären Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Das Problem ist, dass die Kontinuität und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit darunter leidet. Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur Fristverträge bekommen, diese sehr kurz sind und vor allem immer wieder neue Fristverträge vergeben werden, es also keine Perspektive gibt, zu einem bestimmten Zeitpunkt und dann auf Dauer Wissenschaft als Beruf ausüben zu können, dann leidet die ganze Sache.

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Alles, was wir in Bildung, Wissenschaft und Forschung einbringen, legen wir doch zinsbringend für die Zukunft an. Investitionen in Bildung und Wissenschaft sind eine Art Sparbuch. Aber anstatt nun die Hochschulen auszubauen, haben CDU und FDP nichts Besseres zu tun, als den Innovationspakt zu kündigen. Bei Ihnen, meine Damen und Herren, sind Forschung und Entwicklung kein Sparbuch, sondern das Sparschwein im Land, und das ist das Gegenteil von richtig.

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Später entwickelte sich in Deutschland in der Gründerzeit zunächst das fremdsprachige Gymnasium, welches ein ganz wichtiger Schritt zur Herausbildung einer Elite war und um Menschen dazu zu bringen, den neuen Herausforderungen der Industrialisierung zu folgen, aber auch um ihnen die Chance zu geben, ihre Welt zu erleben, um Kunst und Kultur wahrnehmen zu können und um neue Systeme der Wissenschaft zu begreifen. Deutschland war in dieser Zeit in einem Aufschwung begriffen, der, glaube ich, auch heute noch vielerorts städtebaulich zu sehen ist. Gerade Sachsen-Anhalt profitierte von diesem Zuwachs an Industrialisierung und Wissenschaft. Die Aufklärung hatte hier nachwirkend noch einen ganz wichtigen Anteil.

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Im geänderten Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes werden dem Bund zwar Kompetenzen für die Förderung der Wissenschaft und Forschung zugestanden, aber die Maßnahmen des Bundes und der Länder nach Satz 1 Ziffer 2 für die Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an den Hochschulen sind ausdrücklich – und wir wissen, wie dieses „ausdrücklich“ zustande gekommen ist – unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller Länder gestellt. Die Abstimmungen sollen in der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz erfolgen. Was bei solchen Konstruktionen herauskommt, kann man an der Arbeitsweise und den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz als Koordinierungsorgan für die allgemeine und berufliche Bildung sehen.

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Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. Josef L a n g e , Lutz S t r a t m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 19. Juni 2013 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 47. Sitzung am 4. Juli 2013, in seiner 48. Sitzung am 12. Juli 2013 und seiner 49. Sitzung am 12. September 2013 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Danke schön.

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Zu Frage 2: Zu den geltenden Eingruppierungsgrundsätzen der durchschnittlichen Eingruppierung von Vertretungslehrkräften sowie zu der zurzeit geltenden Entgelttabelle wurde mit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3070 vom 25. Juni 2010 und Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur – Drucksache 15/4803 – vom 16. Juli 2010 und der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2293 vom 15. Juli 2009 und Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur – Drucksache 15/3651 – ausführlich Stellung genommen.