Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit einem juristisch nicht ganz einfachen Thema. Es ist sicherlich richtig und notwendig, alles das, was die Wissenschaft leisten kann, was die Wissenschaft sicher leisten kann, in den Ermittlungsverfahren und bei der Bekämpfung der Kriminalität zu nutzen. Da sind wir uns alle, denke ich, einig.
Bremen war im Jahr 2005 die erste Stadt der Wissenschaften. Das war lange vor Rot-Grün. Beim Ziel der Stärkung der Wissenschaft insgesamt war schon in der ersten Sanierungsrunde sehr erfolgreich. Die Stärkung dieses Wissenschaftsstandorts, ihn zu halten und weiter auszubauen - also Profil und Exzellenz in der Wissenschaft -, muss weiterhin Ziel dieser Regierung sein. Leider sehen wir, wie gesagt, Mängel im Haushalt. Deswegen lehnen wir ihn ab. - Vielen Dank!
Die Uni, die Hochschulen, aber auch die außeruniversitären Einrichtungen haben einen hervorragenden Ruf in der Wissenschaft, in der Forschung und in der Lehre. Sie sind ein großer Magnet, der Jahr für Jahr junge Talente in diese beiden Städte holt und dazu beiträgt, dass sie hier bereichernd wirken können und einen Beitrag zu einer wachsenden Stadt leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wissenschaft und Forschung sind eine starke Infrastruktur und ein großer Chancenpool für die Herausforderungen des wissenschaftlich-technischen Wandels, dafür dass der Standort Bremen, dass die beiden Städte, diesen Wandel meistern.
und Herren! Ich spreche nun zu Wissenschaft, Verbraucherschutz und Gesundheit und beginne mit der Wissenschaft.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zustimmt, der möge jetzt die Hand heben. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Die gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen worden.
Der zweite Punkt ist die Regelung für faire Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft. Sie wissen, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft für viele Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler eine enorme Belastung sind. Oftmals werden nur wenige Monate dauernde Arbeitsverträge abgeschlossen und immer wieder kurzfristig verlängert. Auf diese Weise sind Lebens- und Familienplanung kaum möglich. Das wollen wir ändern, und das tun wir sowohl mit diesem Gesetz in Paragraf 28 als auch mit dem Code of Conduct. Wir haben vor einem guten Jahr eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Hochschulen, Gewerkschaften, Verbänden, der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten und der Konferenz des akademischen Personals eingesetzt und haben dort einen Code of Conduct, also einen Verhaltenskodex entwickelt und uns ge
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Thema, DNA-Analyse weiterentwickeln und umfassend nutzen. In der Tat hat sich in den letzten Jahren die DNA-Analyse zu einem wichtigen Instrument des kriminalistischen Verfahrens entwickelt. Zu diesem Thema liegen heute mehrere Anträge beziehungsweise Änderungsanträge vor. In der aktuellen Debatte dreht es sich um die Frage, ob man diese Technik nicht auch dann noch besser nutzen kann, wenn man zwar eine DNA-Spur hat, aber eben noch keinen Verdacht, wer der Täter sein könnte. Der genetische Fingerabdruck hat die Ermittler nach Gewalttaten in unzähligen Fällen auf die richtige Spur zum Täter gebracht. Mittlerweile hat sich der Stand der Wissenschaft so erheblich verändert, dass eine Diskrepanz zwischen der Gesetzeslage und der Wissenschaft besteht.
Der Ministerpräsident ist nicht hier. Er hat zum Festakt „600 Jahre Universität in Leipzig“ im Dezember letzten Jahres klar formuliert, dass Sachsen zu dem mit der Kanzlerin vereinbarten Ziel steht, insgesamt 10 % des Bruttoinlandsprodukts für Bildung, Wissenschaft und Forschung auszugeben. Wörtlich: „Es wird mehr Geld in die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung fließen und nicht weniger.“
Sie wissen, dass 6 Milliarden Euro an Kitas, Schulen und Wissenschaft gehen sollen und dass zusätzlich 3 Milliarden Euro für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das ist gut, hat aber nach dem jetzigen Stand noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt. Wir müssen uns länderseitig – und ich hoffe, wir bekommen das hier in der Bürgerschaft hin – darauf verständigen, wie das passiert, denn auf Bundesebene muss erst geklärt werden, ob und wie den Ländern mit dem Geld mehr finanzielle Gestaltungsspielräume ermöglicht werden. Solange es darüber keine Klarheit gibt, können wir in Hamburg nichts verteilen. Im Koalitionsvertrag wurde konkret festgelegt, dass der Bund außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiterfinanziert, und den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert er in Zukunft allein. Die 3 Milliarden Euro stehen unter anderem dazu zur Verfügung.
Ich will da nur in der Kürze zwei Punkte hinzufügen, Herr Koch hat sie ausgespart - sicherlich der Zeit geschuldet -, aber sie stehen auch in der Beschlussvorlage. Das eine ist, dass wir noch einmal auf das Thema präzise Kostenteilung beziehungsweise Kostentrennung zwischen Hochschulmedizin und Wissenschaft hinweisen. Allerdings ist das auch ein uraltes Thema, und wir wissen, dass es so eine 100-prozentig genaue Aufschlüsselung und Aufteilung von Kosten, die der Hochschulmedizin - der Krankenversorgung im eigentlichen Sinne und der Wissenschaft zuzuordnen sind, wahrscheinlich nie geben wird. Aber wir haben die Erwartung, dass im Klinikum und im Zusammenwirken mit den Aufsichtsbehörden, also dem Aufsichtsrat, weiterhin dafür Sorge getragen wird, dass diese Form der Kostentrennung noch weiter ausgeweitet, dass noch präziser, noch trennschärfer gearbeitet wird, um zu der Bedingung zu kommen, denn wir reden ja über die Kosten in den verschiedenen Bereichen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt wirklich ein sehr erfreulicher Tagesordnungspunkt, dass sich die Hochschulen eine solche Vereinbarung gegeben haben und diese so wichtige Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ein bisschen mehr mit Transparenz erfüllen. Wir wissen alle - der Herr Minister hat es noch einmal betont -, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist sehr wichtig für die Entwicklung auch der Wirtschaft im Land, gerade bei uns, mit dieser kleinteiligen Wirtschaft, wo die Unternehmen keine eigenen Forschungsabteilungen haben. Insofern ist es gut, dass wir einen Schritt vorankommen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Wir diskutieren jetzt den Einzelplan 06: Wissenschaft und Forschung. Ich will eingangs festhalten und anerkennen, dass der Haushalt des Einzelplans Wissenschaft und Forschung mit einem Volumen von 7,4 Milliarden € einen historischen Höchststand aufweist.
heute eine Diskussion im Abgeordnetenhaus erforderlich, wie in Zeiten leerer öffentlicher Kassen die Wissenschaft als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung Berlins gesichert und gestärkt werden kann. Wir sind uns einig, dass Wissenschaft einer der wichtigsten Standortfaktoren für Berlin ist, wenn vielleicht nicht sogar der wichtigste.
Heute ist deshalb in der Aktuellen Stunde eine zukunftsgerichtete Debatte zum Thema Wissenschaft notwendig. Die Mexikoreise kann sehr wohl auch diskutiert werden. Dazu gibt es einen Tagesordnungspunkt 30, wo eine angemessene Debatte möglich ist, denn dieses Thema beschäftigt sich weniger mit der Zukunft als eher mit der Vergangenheit. In der Aktuellen Stunde sollte man sich aber mit Themen befassen, die aktuell und zukunftsgerichtet sind. Stimmen Sie bitte deshalb für die Aktuelle Stunde zum Thema Wissenschaft!
Was Sie dagegen seit zwei Jahren mit der Wissenschaft machen, fällt vor allen Dingen durch zwei Merkmale auf. Das eine ist eine echte, gerade finanzpolitische Kahlschlagpolitik. Das andere ist, wir haben seit der Wende noch nie eine solche Ideologisierung in der Wissenschaft erlebt wie mit dieser rot-roten Koalition.
Sie fragen schon lange nicht mehr, was Sie für Wissenschaft und Kultur tun können. Ihre Frage, auch die von Ihnen, Frau Fugmann-Heesing, als Sie Finanzsenatorin waren, lautete ausschließlich: „Wo können wir bei der Wissenschaft noch weiter sparen?“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr verehrte Zuschauer, die SPD-Fraktion stellt den ICE-Knoten, die Eröffnung der vollständigen Strecke VDE 8 in den Mittelpunkt der Aktuellen Stunde und legt den Fokus auf die Auswirkungen auf Wirtschaft und Wissenschaft. Nun kann ich die Damen und Herren Abgeordneten verstehen, dass sie eher auch über das Thema der Verkehrspolitik, der Anbindung anderer Städte, gesprochen haben. Dazu soll in einem anderem Zusammenhang Gelegenheit sein. Mir geht es ganz besonders um den Aspekt der Wirtschaft und Wissenschaft in Thüringen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, keine deutsche Bewertungsbehörde hat sich für ein Verbot von Glyphosat ausgesprochen. Dem ist auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA gefolgt, ebenso wie die Bewertungsbehörden der übrigen 28 Mitgliedstaaten. Eine wissenschaftliche Risikobewertung für die Zulassung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft muss stets das Hauptargument bleiben. Und Sie tun das einfach nicht. Das Wissenschaftsbarometer 2017 hat nachgefragt, wie man der Wissenschaft vertraut. Ich kann Ihnen sagen: Jeder Zweite vertraut der Wissenschaft. Bei der Politik ist es genau andersrum, es misstraut nämlich jeder Zweite der Politik. Politischer Aktionismus ohne wissenschaftliche Basis ist nicht zielführend und hilft weder den Landwirten noch den Verbrauchern.
Der Einzelplan 08, Bereich Wirtschaft des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft, wurde am 3. Juli 2015 vom Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen zur unveränderten Annahme empfohlen.
Dann rufe ich den Einzelplan 06 - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wissenschaft und Forschung - in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Einzelplan 06 beschlossen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich in der 49. Sitzung am 3. September 2015 mit dem Antrag sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis der Beratung schloss sich auch der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft einstimmig der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur an.
Wenn man es so macht wie die Polen – weil Sie auf die Wissenschaft eingehen – und sagt, es finden keine ERASMUSStudienprogramme mehr statt, weil wir sie nicht mehr auf Englisch unterrichten, dann nimmt von allein die Zahl der Studierenden ab. Dann muss man hinterfragen, ob dadurch, was Sie mutmaßen, der Zugang zu Wissenschaft, Forschung, Hochtechnologie und Weiterentwicklung innerhalb Europas eher oder weniger gewährleistet ist. Ich muss feststellen, dass das dann unter diesen Voraussetzungen weniger der Fall ist. Genau das passiert auch. In Polen können wir das beobachten.
Ein Punkt ist in dieser Frage noch wichtig: Flexibilität zeichnet sich eben nicht durch befristete Verträge aus, Flexibilität wird in der Wissenschaft selbst schon garantiert. Denn Wissenschaft bedeutet, dass Horizonte erweitert werden und interdisziplinär sowie auch international agiert wird. Die grundsätzliche Unterstellung, dass Planstellen oder unbefristete Verträge zu weniger Flexibilität führen, ist im Grunde ein Ammenmärchen.
Wir sollten den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den hiesigen Hochschulen gerade die extrinsische Belohnung im Zuge von sicheren und gut bezahlten Beschäftigungsverhältnissen nicht durch ein schlechtes Bundesgesetz vorenthalten. Das hat gerade im Sinne der Nutzung von Innovationspotenzialen in der deutschen Wissenschaft und damit auch in der Wirtschaft eine erhebliche Relevanz. Wenn die Annahme des internationalen Wettbewerbs innerhalb der Wissenschaft richtig ist, dann können wir uns einen akademischen Mittelbau auf
Meine Damen und Herren, mir liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass Wissenschaft und Forschung in Nordrhein-Westfalen einen anderen Ansatz favorisieren. Die intensive Auseinandersetzung mit ethischen Fragen findet alltäglich an unseren Hochschulen statt, ohne als Einschränkung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung gewertet zu werden, die übrigens grundgesetzlich garantiert ist. Die kann man überhaupt nicht einschränken.
Aber für eine nachhaltige und erfolgreiche Entwicklung von Wissenschaft, Forschung und Lehre braucht es die Ideen, Fähigkeiten und Gestaltungspotenziale aller Menschen in Sachsen-Anhalt. Diese Überzeugung haben nicht wir allein. Vielmehr ist dies auch eine Forderung der Wissenschaft selbst, die die Gleichstellung an den Hochschulen als Thema benennt.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/20989 und die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/22719 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und der endberatende Ausschuss empfehlen Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 und in § 4 die neuen Bezeichnungen der Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Wohnen, Bau und Verkehr angepasst werden. Ergänzend sollen in § 4 das Zitat der letzten Änderung und die entsprechende Seite des Gesetz- und Verordnungsblattes angepasst werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/22719.
Jetzt komme ich zu den problematischen Themen. Der Kollege Güll hat bereits auf die Probleme hinsichtlich des Verwaltungsrates hingewiesen. Eine Regierung und die Regierungsfraktionen können durchregieren, aber ein Parlamentarischer Beirat repräsentiert eher das, was unsere parlamentarische Demokratie in ihrer Vielfalt ausmacht. Wichtig wäre es, den Parlamentarischen Beirat zu behalten oder neu einzurichten. Dieser soll durch ein Kuratorium ergänzt werden, in dem Personen aus Wissenschaft und Praxis eine Rolle spielen. Personen aus Wissenschaft und Praxis sollen dort ihre Impulse setzen.
Fünftens. Zur Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft gibt es in Nordrhein-Westfalen ganz hervorragende Beispiele. Wir haben 16 Landescluster, die Innovationsallianz, das Programm „Mittelstand.innovativ!“ und Transferstellen an den Hochschulen. Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft werden in Wettbewerben prioritär gefördert.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu der Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 25. September 2015 – Rechtsverordnung zum Beitritt der Studienakademien Heidenheim, Lörrach und Heilbronn sowie des Centers for Advanced Studies zu Studierenden werken – Drucksachen 15/7440, 15/7460
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und zur Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen. Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/60 und des Antrags der Fraktion der CDU mit der DrucksachenNummer 19/65 zur Beratung und zur Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.